Drogenpolitik: Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung
Burkhard Bienert (SPD), der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat die Teillegalisierung von Cannabis gegen Kritik vor allem aus der Union verteidigt. „Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet“, sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Die Entstigmatisierung hilft, um über die Auswirkungen des Drogenkonsums zu reden“, sagte Blienert.
Die CSU forderte zuletzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD, die Cannabisgesetze wieder zu verschärfen. Blienert hielt dagegen: Der Drogenbeauftragte rief dazu auf, die für den Herbst geplante Evaluierung der derzeitigen Gesetzeslage abzuwarten. Schon jetzt zeige sich aber, „dass gerade von Menschen, die seit vielen Jahren mit Cannabis ein Problem haben, mehr Beratungs- und Behandlungsangebote abgefragt werden, was ein gutes Zeichen ist.“ Zugleich müsse aber die Aufklärung an Schulen intensiviert werden: Sie solle sowohl früher beginnen als auch häufiger angeboten werden, forderte Blienert.
Kokain ist „die klare Nummer eins“
Cannabis den Kampf anzusagen, sei zudem angesichts der zunehmenden Verbreitung härterer Drogen nicht zielführend. „Was uns zurzeit beunruhigen sollte: Immer mehr vor allem auch junge Menschen greifen zu viel stärkeren Mitteln wie synthetischen Opioiden wie Tilidin bis Fentanyl„, warnte der Drogenbeauftragte. „Nicht wenige probieren alles, meist zeitgleich, was der Markt hergibt und billig ist. Allein Kokain konsumieren mehr als doppelt so viele Menschen wie vor wenigen Jahren.“ Kokain sei derzeit „die klare Nummer eins der illegalen Drogen in Deutschland.“
Auch bei der Zahl der Drogentoten gebe es einen negativen Trend. Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten, forderte Blienert „eine Suchtpolitik, die schützt, hilft und unterstützt“ und die „nicht auf Vermutungen und Vorurteilen beruht, sondern auf Evidenz.“
Die Teillegalisierung von Cannabis war von der Ampel-Regierung beschlossen worden und trat am 1. April 2024 in Kraft. Seitdem sind Besitz und kontrollierter Anbau von Cannabis zum privaten Gebrauch erlaubt – allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. So ist der Konsum in weiten Teilen des öffentlichen Raums weiterhin verboten. Der käufliche Erwerb ist lediglich über spezialisierte Vereine legal, deren Zahl den Bedarf nicht decken kann – wodurch zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten sich weiterhin über den Schwarzmarkt versorgen.
Hanfverband fordert „richtige Legalisierung“, Richter und Ärzte ein Verbot
Nicht nur die CSU fordert derzeit Nachschärfungen bei dem Gesetz oder gar wieder ein Verbot von Cannabis. So kritisierte zuletzt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Gesetz als zu ungenau. So fehlten Kontroll- und Nachweismöglichkeiten, kritisierte die GdP, ohne konkrete Beispiele zu nennen. Härter fielen im vergangenen Winter die Forderungen der Bundesärztekammer aus: Die Teillegalisierung führe zu einer Verharmlosung der Droge, Schwarzhändler seien weiterhin aktiv und Jugendliche „großen Risiken ausgesetzt.“
Eine Überarbeitung des Gesetzes forderten Anfang des Jahres auch der Richterbund und der Hanfverband – wenngleich in unterschiedliche Richtungen. So forderte der Richterbund ein härteres Vorgehen gegen Dealer, die „im großen Stil gegen Strafgesetze verstoßen“. Der Hanfverband forderte hingegen eine „richtige Legalisierung“: Konsumenten müssten derzeit schon bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen.