documenta fifteen: Keine Ermittlungen nach Skandal um Antisemitismusvorwürfe
Nach dem Skandal um Antisemitismus im Zusammenhang mit Kunstwerken, die auf der Kunstausstellung documenta fifteen im vergangenen Jahr in Kassel gezeigt wurden hat die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Es sei kein „Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat“ festgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Behörde war nach eigenen Angaben von Amts wegen tätig geworden. Grund waren Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke zweier Künstlerkollektive. So war auf einem davon, einem großflächigen Banner, beispielsweise ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen, der israelisch gekennzeichnet war. Daraufhin hatten bei der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Nordhessen insgesamt 25 Personen und Institutionen Strafanzeigen erstattet.
Darin wurde den Künstlerkollektiven antisemitischer und volksverhetzender Charakter in den Werken zur Last gelegt worden. Neben den Künstlern richteten sich die Strafanzeigen auch gegen Organisatoren der Ausstellung sowie Verantwortliche wie Kuratoren sowie politische Amtspersonen wie Kassels früheren Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD).
Bei dem betreffenden Banner erkennt die Staatsanwaltschaft jedoch keine Intention, die sich gegen die „inländische jüdische Bevölkerung“ richtet. Dagegen spreche etwa, dass das Gemälde bereits 2002 im asiatischen Kulturkreis entstanden und zuvor in anderen Ländern ausgestellt worden sei – auch wenn es verständlich sei, dass sich „Teile er hiesigen Bevölkerung“ dem Staat Israel „in besonderer Weise verbunden fühlen.“
Zudem könne ein „Aufstacheln zum Hass“ im Sinne der Volksverhetzung nicht in den Werken gesehen werden. Aufforderungen zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen enthielten die Gemälde auch nicht, eine Störung des öffentlichen Friedens sei kaum nachzuweisen.