Digitale Gewalt: Bundesjustizministerin plant Gesetz gegen pornografische Deepfakes

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Bereich digitaler Gewalt Lücken im deutschen Strafrecht schließen. „Wir
wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können,
sondern dass sie damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam
strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Hubig
den Sendern RTL und ntv.

Sie wolle sich darum kümmern, „dass zum Beispiel das Herstellen und Verbreiten von pornografischen
Deepfakes unter Strafe gestellt wird, damit wir da eine klare
Gesetzeslage haben“. Die Betroffenen seien vor allem Frauen. Mit ihrem
Gesetzentwurf habe sie bereits eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung
auf den Weg gebracht, die nach Übergriffen künftig helfen werde,
innerhalb kürzester Zeit zu agieren. Wenn es einen starken Anfangsverdacht gebe und
die Voraussetzungen gegeben seien, könnten die Polizei oder die
Staatsanwaltschaft auch den Computer der beschuldigten Person
durchsuchen, sagte Hubig.

Dem Spiegel sagte Hubig, die geplanten Gesetzesänderungen sollen nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, welche in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Neben Deepfakes sollen weitere Formen bildbasierter und digitaler Gewalt adressiert werden. Hubig plant mit dem neuen Gesetz Regeln gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum, ohne die Zustimmung der Betroffenen, zu verbieten.

Justizministerin will sozialen Netzwerken und Plattformen neue Vorgaben machen

Hubig will dem Spiegel zufolge auch die prozessualen Rechte von Betroffenen stärken. Opfer in Zivilverfahren sollen bessere Auskunftsrechte erhalten, um
herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern
steckt. Accounts von Tätern sollen künftig per richterlicher Anordnung gesperrt werden können, wenn sie „massiv Recht verletzen“.

Hubig nahm auch auf die Betreiber von Plattformen in die Pflicht. Diese würden „viel Geld verdienen“ und müssten sich „an Recht und Gesetz halten“. Da müsse die Politik „Grenzen setzen“, sagte Hubig. Mit Verweis auf bestehende Regeln im EU-Recht sagte die Ministerin: „Auch im nationalen Recht werden wir den sozialen Netzwerken neue Vorgaben machen.“