Digitale Brieftasche: Wie dieser Ausweis ins Handy kommt

Personalausweis, Führerschein, Plastikkarten – in nicht übermäßig ferner Zukunft kann man all dies künftig zu Hause lassen. Dann reicht es, sich per Smartphone auszuweisen. Das Ganze soll verbleibend eine App geschehen, so gesehen ist nicht etwa von einer „elektronischen Brieftasche“ die Rede, etabliert hat sich gleichwohl hierzulande dieser englische Begriff „Wallet“ für jedes den Platz, wo wichtige Unterlagen gespeichert werden könnten.

Auf den Smartphones nach sich ziehen welche Wallets schon Einzug gehalten, sehr wohl enthalten sie bisher vor allem Kreditkarten, Flugtickets oder Konzertkarten. Künftig sollen sie gleichwohl behördliche Dokumente oder andere Unterlagen verwahren, die man für jedes Onlinegeschäfte jeglicher Art nutzen kann: für jedes die Eröffnung eines Kontos oder denn Altersnachweis, zur Identifizierung im Unterschied zu dieser Krankenkasse oder für jedes den Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Auch Zeugnisse oder Mitgliedskarten von Vereinen sollen dort gespeichert werden können.

So gibt es die Europäische Union vor: Bis Ende 2026 nach sich ziehen die EU-Staaten Zeit, sich technisch einiges in den Sinn kommen zu lassen. Deutschland hat dazu am Donnerstag zusammenführen weltweiten Innovationswettbewerb um die besten Ideen ausgerufen. „Wir sind damit europaweit dies erste Land, dies loslegt“, erklärte Deutschlands Chief Information Officer und Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Richter, uff einer Pressekonferenz in Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wirbt in einer Pressemitteilung für jedes dies Projekt: „Digitale Identitäten werden Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Kontakt mit Behörden vereinfachen, sondern gleichwohl im Alltag zu erheblichen Verbesserungen münden – vom Onlinebanking verbleibend die Jobbewerbung solange bis zum elektronischen Rezept beim Arzt.“

Bewerber gesucht

Formal geht es um ein schnödes Vergabeverfahren, ungeachtet dies Prozedere ist zumindest uff Ministeriumsebene ungewöhnlich: Die Bundesagentur für jedes Sprunginnovationen (SPRIND) hat zusammenführen Wettbewerb ausgelobt, an dem privatwirtschaftliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder gleichwohl Einzelpersonen teilnehmen können. Bis zum 5. Mai können sie sich bewerben. Sie sollen mindestens zusammenführen Wallet-Prototypen für jedes Android- oder iOS-Systeme gedeihen. Anders denn sonst gängig werden sie dazu gleichwohl vergütet: Jeweils 300.000 Euro bekommen die Teams für jedes ihre Arbeit, im späteren Verlauf des Wettbewerbs erhoben sich dieser Betrag uff 350.000 Euro. Aus dem Bewerberkreis werden für jedes die erste Runde sechs Teams ausgesucht. Eine Jury reduziert die Zahl im Laufe des Wettbewerbs uff vier und dann uff zwei Teams.

Dass die Arbeit an den Prototypen im Wettbewerb vergütet wird, soll gleichwohl Teilnehmern aus dieser Zivilgesellschaft die Teilnahme zuteil werden lassen. In Zeiten, in denen die Haushaltsmittel für jedes die Digitalisierung dieser Verwaltung notdürftig festsetzen sind, ist dies durchaus ungewöhnlich. Zu Händen den Bereich „digitale Identitäten“ hat dies Bundesinnenministerium 40 Millionen Euro zur Verfügung. Der geringe Betrag hatte schon zu Beginn des Jahres dazu geführt, dass die kostenfreie PIN-Rücksetzung gestrichen werden musste. Wer seine PIN für jedes den digitalen Ausweis vergessen hat, muss derzeit ins Bürgeramt, um sie zurücksetzen zu lassen.

Dieser umständliche Prozess hat für jedes viel Kritik gesorgt, erklärt sich ungeachtet aus den knappen finanziellen Mitteln, betonte Richter. „Das wenige Geld zu tun sein wir in diesen Prozess investieren. Es ist wichtig, im Maschinenraum weiterzukommen.“ Gleichzeitig stellte dieser Staatssekretär lichtvoll, dass spätestens im Jahr 2026 weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden zu tun sein, um dies Wallet-Projekt gleichwohl tatsächlich umtopfen zu können. Die Teilnehmer sollen sich in ihrer Arbeit an verschiedenen Kriterien orientieren, die in einem Architekturvorschlag festgesetzt sind. Dieser wurde uff dieser Internetseite Open CoDE veröffentlicht. Einige dieser Vorgaben bezeichnete Richter denn nicht verhandelbar: Sicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit. Außerdem soll eine große Reichweite unter Nutzern erreicht werden. Besonders dieser letzte Punkt ist in Deutschland noch entwicklungsfähig: Die digitale Funktion ihres Ausweises zum Beispiel nutzt derzeit nur eine Minderheit dieser Einwohner, hier verfügen inzwischen sämtliche Personalausweise darüber.