Digital Services Act: Verbraucherschutz prangert komplizierte Beschwerde-Wege im Kontext Plattformen an

Der Verbraucherzentrale hat bei Online-Marktplätzen und Social Media-Plattformen überprüft, wie schwierig es für Verbraucher ist, sich zu beschweren, und inwiefern dabei der Digital Services Act eingehalten wird.
Meldungen zu Fakeshops oder Betrug? Nutzer stehen oft vor langen Klickwegen und undurchsichtigen Formularen. Was Verbraucherschützer jetzt fordern – und welche Plattformen besonders auffallen.
E-Commerce
EU-Parlament nimmt Shopping-Plattformen unter die Lupe
Der Ausschuss für Verbraucherschutz im EU-Parlament beschäftigt sich detaillierter mit asiatischen Onlineshopping-Plattformen. Den Auftakt macht Shein, weitere Anbieter sollen folgen. Der HDE nimmt die Ausschussmitglieder in die Pflicht.
„Plattformen stellen erhebliche Hürden in den Weg“
Wenn Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen diese Inhalte melden wollten, müssten sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen, beklagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Das muss sich ändern. Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen.“
Plattformhaftung
Wettbewerbszentrale strengt neues Grundsatzverfahren gegen Amazon an
Immer wieder finden sich wettbewerbswidrige Produkte auf Online-Plattformen. Ein Musterprozess soll die Frage klären, ob Amazon verpflichtet ist, wiederholte Rechtsverletzungen von Marktplatzhändlern aktiv zu unterbinden.
Pop sagte, illegale Inhalte hätten auf Online-Plattformen nichts zu suchen. „Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen.“ Plattformen müssten die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen.
Die Methodik
Die Stichprobe bestand aus den folgenden Plattformen: AliExpress, Amazon, Facebook, Instagram, Shein, Snapchat, Temu, TikTok, YouTube und Zalando. Die Prüfung bezog sich auf Art. 16 DSA (Melde- und Abhilfeverfahren) sowie Art. 20 DSA (Internes Beschwerdemanagementsystem).
Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Plattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 überprüft.
DSA in den transatlantischen Beziehungen umstritten
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EU-weite Untersuchung
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Regierung im E-Commerce
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Diskriminierung beim Online-Shopping ist in der EU verboten. Der Europäische Rechnungshof will, dass die Regeln schärfer durchgesetzt werden und sieht auch anderswo Verbesserungsbedarf.