Diesel-Strafprozess: Zwei Audi-Manager vor Gericht

Wenn es im Volkswagen-Reich nicht rundlief, dann kam oft Ulrich Hackenberg ins Spiel. Der begnadete Autoingenieur war so etwas wie der Problemlöser im Konzern. Als die Vorzeigemarke Audi schwächelte, schickten der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch und sein Vorstandschef Martin Winterkorn ihren besten Mann nach Ingolstadt. Das war 2013 und Audi, zwar immer noch wichtigster Gewinnbringer, brauchte eine Auffrischung der in die Jahre gekommenen Modellflotte. Den Slogan „Vorsprung durch Technik“ löste die Marke mit den vier Ringen nicht mehr ein.

Ein Fall für „Hacki“, wie der damalige Entwicklungsvorstand im Konzern genannt wurde, der unter anderem die Dieselmotoren verantwortete. Für ihn war die Entsendung eine Rückkehr, hatte er bei Audi doch 1985 nach einem Maschinenbau-Studium an der RWTH Aachen seine Karriere begonnen. Und seine Zeit bei Audi bringt ihn nun, gut ein Jahrzehnt nach Auffliegen des Dieselskandals, vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen ihn und drei weitere ehemalige Audi-Manager Anklage erhoben, darunter sein Nachfolger im Vorstand, Stefan Knirsch. Ihnen werden unter anderem Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen — Tatbestände, die mit der systematischen Täuschung von Behörden und Kunden im Zusammenhang stehen. Der Prozess vor dem Landgericht München II beginnt an diesem Montag.

Schon im Frühjahr 2017 wurde die Zentrale durchsucht

Im elften Jahr nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei Volkswagen findet erst der zweite Strafprozess in München statt. Dabei hatten bayerische Ermittler schon im Frühjahr 2017 die Zentrale von Audi in Ingolstadt sowie den Produktionsstandort in Neckarsulm durchsucht. In dem Werk nahe Heilbronn werden vor allem die Audi-Baureihen A5 bis einschließlich A8 produziert. Für Aufsehen und eine juristische Auseinandersetzung mit US-Anwälten sorgte unterdessen die Razzia des Münchner Standorts der Großkanzlei Jones Day. Die internationale Sozietät hatte mehr als 700 Mitarbeiter von Volkswagen und Audi befragt und zahlreiche Dokumente gesichtet. Erst das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Anklagebehörde die beschlagnahmten Unterlagen nicht zu Ermittlungszwecken gegen Mitarbeiter von VW oder Audi verwenden dürfe. Dennoch kam es später zur Anklage gegen den früheren Konzernchef von Audi, Rupert Stadler.

Audi gilt im VW-Konzern als Keimzelle der Abgasmanipulationen. Und Hackenberg war nicht nur bei Audi eine zentrale Figur. 2007 wechselte er mit dem späteren VW-Chef Martin Winterkorn nach Wolfsburg und übernahm dort die Leitung der technischen Entwicklung für den gesamten Konzern. Sein Name ist eng verbunden mit dem modularen Baukastensystem des Volkswagen-Konzerns, das die Produktion effizienter und kostengünstiger machte. Und er war eingebunden in die Entwicklung der fraglichen Diesel-Motorengenerationen, die intern die Bezeichnung EA189 oder EA896/EA897 trugen und markenübergreifend eingesetzt wurden.

Die Anklage gegen Hackenberg und zwei weitere ehemalige Audi-Vorstände im ersten Corona-Sommer 2020 sowie die Ermittlungen gegen mindestens neun weitere Beschuldigte gingen damals fast unter. In den Folgejahren blieb es dabei, auch weil sich das Verfahren gegen Stadler, den ehemaligen Vorstand Wolfgang Hatz und zwei Mitangeklagte zäh hinzog. Erst im Sommer 2023 kam es zum deutschlandweit ersten Urteil in einem Strafprozess im Dieselskandal. Stadler wurde damals wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – eine Entscheidung, die erst vor wenigen Wochen durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

434.420 Fahrzeuge mit manipulierten Motoren

In der Zwischenzeit wäre der Weg für einen Prozess gegen Hackenberg vor der Strafkammer unter Vorsitz von Stefan Weickert längst frei gewesen. Der erfahrene Richter verabschiedete sich jedoch in den Ruhestand. In neuer Konstellation ließ die Fünfte Große Strafkammer die Anklage im November 2024 zu – allerdings ohne den dritten, ursprünglich angeklagten Audi-Vorstand. Dem einstigen Hauptabteilungsleiter wird in der Anklage zur Last gelegt, die Entwicklung von Motoren veranlasst zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war. Diese Motoren wurden in Fahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut. Hackenberg und der frühere Spitzenmanager Knirsch sollen jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Manipulationen erfahren haben, aber nichts gegen den weiteren Verkauf der Autos unternommen haben.

Laut einer früheren Mitteilung der Münchner Staatsanwaltschaft wurden im genannten Zeitraum 434.420 Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche mit manipulierten Motoren in den Vereinigten Staaten und auf dem europäischen Markt verkauft. Im Gegensatz zu Knirsch, der 2016 der „Heilbronner Stimme“ sagte, er habe aus der Presse von dem Skandal erfahren, hat Hackenberg keine vergleichbaren Äußerungen in der Öffentlichkeit abgegeben. In dem umfassenden Vergleich, den Volkswagen mit einigen ranghohen Ex-Managern – darunter Martin Winterkorn – und einer Reihe von Managerhaftpflichtversicherern abgeschlossen hat, taucht der Name Hackenberg ebenfalls nicht auf. Jedoch bestätigen Quellen der F.A.Z., dass sich der VW-Konzern zwischenzeitlich mit seinem einstigen Top-Manager geeinigt hat.

Ein Indikator für ein persönliches Schuldeingeständnis Hackenbergs ist das jedoch nicht, denn es betrifft nur die haftungsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Spitzenmanager und seinem früheren Arbeitgeber. Insgesamt hat VW der Abgasskandal bis heute mehr als 30 Milliarden Euro an Strafzahlungen, Schadenersatz und Vergleichen gekostet. Mit dem Regress gegen ehemals ranghohe Manager verteilt VW diese Posten auf mehrere Schultern. Wie in allen anderen Strafverfahren gilt für Hackenberg, Knirsch und die beiden Mitangeklagten weiter die Unschuldsvermutung.