Diesel-Skandal: Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg mit Klage gegen Mercedes – WELT
Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen integriert. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, dasjenige welcher Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit nach sich ziehen sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.
In welcher Musterklage hatte sich welcher Verband hinauf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe früher bestritten.
Das Oberlandesgericht stellte dasjenige „relativ vorsätzliche Handeln“ von Mitarbeitern des Unternehmens hold, woraus sich ein Anspruch hinauf Schadenersatz ergebe. Wie viele Autobesitzer nun Anspruch hinauf Schadenersatz nach sich ziehen könnten, war zunächst ungeschützt.
Der Klage hatten sich nachher Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen erreichbar. Allerdings wies die Kammer Teile welcher Klage beiläufig ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer qua beiläufig Mercedes noch Rechtsmittel gegen dasjenige Urteil beim Bundesgerichtshof furnieren. Erst wenn dasjenige Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht hinauf Schadenersatz durchsetzen. Das zu tun sein sie selbst tun.
Mercedes-Benz legt Revision ein
Der vzbv verbuchte dasjenige Urteil des Stuttgarter OLG wiewohl qua Erfolg. „Nun sind wichtige Weichen pro Schadenersatzansprüche gestellt“, erklärte Ronny Jahn, welcher beim vzbv pro Sammelklagen zuständig ist.
„Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung qua dasjenige Gericht und werden Revision zum Bundesgerichtshof furnieren“, erklärte hingegen Mercedes-Benz. „Wir halten die geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen weiterhin pro unbegründet und werden uns dagegen verteidigen.“ Die Unternehmensentscheidungen beim Verkauf welcher strittigen Modelle seien „zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar“ gewesen und „jedenfalls nicht in welcher Absicht unrechtmäßig zu handeln“ getroffen worden.
„Von dem Urteil profitieren nur rund 2800 Teilnehmer welcher Klage frei“, erklärte welcher Anwalt Claus Goldenstein, welcher nachher eigenen Angaben tausende Autokäufer c/o Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende wiewohl ein positives Signal an Verbraucher. Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten welcher Fahrzeuge geführt. „Insofern ist es nur schlüssig, dass die Halter von sträflich manipulierten Mercedes-Fahrzeugen vereinigen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können.“
Source: welt.de