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Klage auf Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Merkel abgewiesen
Ein Sachbuchautor kann vom Bundesarchiv nicht die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über Angela Merkel (CDU) verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (VG 1 K 297/23).
Der Kläger war früher Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und verlangte vom Bundesarchiv die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zu Merkel. Diese benötige er für die geplante Veröffentlichung eines Werkes zum Zusammenspiel von Stasi, SED, FDJ und weiterer Institutionen in der DDR. Das Bundesarchiv habe aber die Existenz herausgabefähiger Stasi-Akten zu Merkel bestritten. Daraufhin klagte der Mann.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit dem Verweis auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz ab. Dieses sehe keinen einschränkungslosen Zugang zu Unterlagen der Stasi vor, sondern habe den Zugang an spezielle Voraussetzungen geknüpft. So könne zu Forschungszwecken über die Tätigkeit der Stasi Zugang zu den Akten gewährt werden.
Bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei noch lebenden Personen sei dies aber nur möglich, wenn die Person Stasi-Mitarbeiter oder Begünstigter der Stasi war oder wenn die Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte, Amtsträger oder Inhaber einer politischen Funktion beträfen. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.
Anhaltspunkte dafür, dass die Stasi Merkel begünstigt habe, gebe es nicht. Auch sei sie im maßgeblichen Zeitraum noch keine Amtsträgerin oder Person der Zeitgeschichte gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Source: faz.net