Deutsche Umwelthilfe: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Das Urteil war ursprünglich erst für den 22. Mai geplant gewesen.

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

„Die Bundesregierung muss darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten“, sagte Holle. Das müsse „methodisch einwandfrei“ und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Denn die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich.

Die Bundesregierung wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Sie kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Tempolimit fürs Klima

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: „Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.“ Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 recht bekommen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

DUH: Klimaschutzprogramm zu vage

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. 

In der Verhandlung am OVG sagte ein Anwalt der DUH, der Plan sei zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase habe.

Prozessvertreter der Bundesregierung argumentierten dagegen, es handele sich beim Klimaschutzprogramm eher um ein politisches Programm als um einen konkreten Plan, er sprach von einer „höheren Abstraktionsebene“. Gesetzgeber und Verwaltung untersetzten das Programm aber an vielen Stellen mit konkreten Maßnahmen.