Deutsche Bank: Möglicher Steuerbetrug durch Cum-Cum-Geschäfte

Wolken spiegeln sich in der gläsernen Fassade der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt


exklusiv

Stand: 20.03.2026 • 05:56 Uhr

Rund 600 Millionen Euro könnte die Deutsche Bank mit womöglich rechtswidrigen Steuergeschäften kassiert haben. Diesem Verdacht geht nach Recherchen von WDR und SZ die Staatsanwaltschaft Köln nach. Im Visier: Vorgänge bis ins Jahr 2019.

Am Vormittag des 22. Oktober 2022 rückten die Ermittler in der Zentrale der Deutschen Bank an. In den verspiegelten Zwillingstürmen suchten Strafverfolger der Staatsanwaltschaft Köln sowie Polizisten und Finanzbeamte Beweismittel für verdächtige Geschäfte zu Lasten der Staatskasse, darunter auch sogenannte Cum-Cum-Geschäfte. Seit Bekanntwerden der Razzia erklärt die Bank, man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden. Zu Details wollte sich die Deutsche Bank auf Anfrage nicht äußern.

Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass Deutschlands größtes Geldhaus im Zeitraum von 2009 bis 2015 rund 600 Millionen Euro mit Cum-Cum-Geschäften ungerechtfertigt aus der Staatskasse kassiert haben soll. Auch zur möglichen Schadenssumme wollte sich das Geldhaus auf Anfrage nicht äußern.

Milliardenschaden bundesweit

Über Jahre haben Banken, Versicherungen und sogar Sparkassen und Genossenschaftsbanken den deutschen Staat mit Steuergestaltungen ausgenommen, indem sie sich die unterschiedliche Besteuerung von Aktiendividenden zunutze machten. Grob gesagt haben bei Cum-Cum-Geschäften die Akteure Steuererstattungen erwirkt, die ihnen eigentlich gar nicht zustehen, und die aus einer Art Scheingeschäft stammen können.

Der bundesweit geschätzte Schaden beläuft sich nach Angaben der Bundesregierung auf 7,3 Milliarden Euro. Der Mannheimer Professor für Steuerlehre, Christoph Spengel, schätzt die Summe weit höher ein. Spengel, der auch als Sachverständiger das Bundesfinanzministerium berät, berechnete den möglichen Schaden gar mit etwa 28 Milliarden Euro.

Einzelfallprüfung bei Cum-Cum-Geschäften

Lange Zeit beriefen sich die Akteure darauf, dass Cum-Cum-Geschäfte – im Gegensatz zu Cum-Ex-Geschäften – nicht strafbar seien. Tatsächlich sehen das mehrere Staatsanwaltschaften anders und ermitteln deswegen.

Allerdings ist nicht jede Cum-Cum-Gestaltung per se strafbar. In jedem einzelnen Fall muss ermittelt werden, wie genau die Absprachen und Verträge zwischen den beteiligten Banken und Finanzfirmen aussahen. Vor dem Landgericht Wiesbaden wurde im vergangenen Jahr die erste Anklage wegen Cum-Cum-Geschäften zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess hat noch nicht begonnen, da sehr viele Haftsachen vorrangig bearbeitet werden müssten, wie das Gericht erklärte.

Im Fall der Deutschen Bank dauern die Ermittlungen derweil an. Die Staatsanwaltschaft Köln wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Auch steuerrechtlich droht den Cum-Cum-Akteuren Ungemach. So richtete die hessische Finanzverwaltung im vergangenen Herbst eigens ein Ermittlungszentrum im Finanzamt Wiesbaden ein, das sich schwerpunktmäßig um Cum-Cum-Fälle kümmert. Die Steuerfahnder ermitteln gegen 25 nicht namentlich genannte Finanzinstitute mit Sitz in Hessen. Sie prüfen, ob es sich bei den konkreten Deals tatsächlich um eine reine Steuerspar-Konstruktion und eine Art Scheingeschäft gehandelt hat. So hatte der Bundesfinanzhof 2015 die Kriterien definiert.

Keine Rede von Cum-Cum im Geschäftsbericht

Unklar ist, ob und wenn ja, in welchem Umfang, die Deutsche Bank Rückstellungen wegen der Rechtsrisiken in Sachen Cum-Cum gebildet hat. In ihrem in der vergangenen Woche veröffentlichten Geschäftsbericht ist jedenfalls nur konkret von Cum-Ex die Rede. Auf Nachfrage erklärte die Bank:

Nach unserer Überzeugung sind alle Verbindlichkeiten und möglichen zukünftigen Mittelabflüsse angemessen in unseren Finanzberichten abgebildet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell zu Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten über die Ausführungen in unseren Finanzberichten hinaus keine weiteren Angaben machen.

Während eine Rückstellung den Gewinn und damit auch das Eigenkapital mindert, hat eine Eventualverbindlichkeit keinen Einfluss auf das Ergebnis.

Geschäfte viel länger getätigt?

Und die NRW-Fahnder sollen nach Recherchen von WDR und SZ auf eine weitere spannende Spur gestoßen sein. Es geht um ein Rechtsgutachten, das ein Händler der Deutschen Bank in London bei der Anwaltskanzlei Freshfields in Auftrag gegeben hat. Das darin beschriebene Aktienhandelsgeschäft über den Dividendenstichtag weist nach Einschätzung von Insidern zahlreiche Cum-Cum-Merkmale auf. Pikant: Das Gutachten datiert auf den 13. November 2019 – und wirft damit die Frage auf, ob die Deutsche Bank weitaus länger Geschäfte zu Lasten der Staatskasse getätigt hat, als bislang bekannt.

Nach Informationen von WDR und SZ sollen zumindest die Ermittlungen inzwischen auf das Jahr 2019 ausgedehnt worden sein. Dabei hatte hatte die Bundesregierung erst im Sommer 2025 in einer Kleinen Anfrage der Grünen zum aktuellen Stand der Aufarbeitung und Rückforderung von Cum-Cum-Geschäften angegeben, es habe ab 2016 keine Hinweise mehr auf Cum-Cum-Geschäfte gegeben.

Autor des Gutachtens inzwischen verurteilt

Interessant ist auch der Absender des Freshfields-Gutachtens. Geschrieben wurde es ausgerechnet von jenem einstigen weltweiten Steuerchef der Kanzlei, gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt wurde. Wenige Tage nachdem er das Gutachten an die Deutsche Bank schickte, wurde der Top-Anwalt jäh in seiner Arbeit gestört. Polizisten des Bundeskriminalamtes nahmen ihn in seiner Villa fest – der Jurist musste damals zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Wegen Cum-Ex ist er inzwischen rechtskräftig verurteilt und soll demnächst seine dreieinhalbjährige Haftstrafe antreten.

Freshfields teilte mit, man arbeite im Rahmen der berufsrechtlichen Grenzen wie insbesondere der anwaltlichen Schweigepflicht seit Jahren vollumfänglich mit den Behörden wie der Staatsanwaltschaft Köln zusammen. „In diesem Rahmen ermitteln wir auf Nachfragen der Staatsanwaltschaften auch weiterhin regelmäßig Daten und übergeben diese, nachdem im Vorfeld die relevanten rechtlichen Fragen geklärt sind.“

Auch zum Inhalt des Freshfields-Gutachtens wollte die Deutsche Bank sich auf Anfrage nicht äußern. Sie halte sich im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften an regulatorische und rechtliche Vorschriften, sagte ein Sprecher.

Source: tagesschau.de