Debatte um Arbeit: Die Die Schwarzen steckt in dieser Teilzeitfalle

Selten hat ein Vorschlag aus dem Wirtschaftsflügel der CDU ein solches Echo ausgelöst wie der zur Beschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. Bei SPD, Grünen und Gewerkschaften herrschte am Montag regelrecht Entsetzen ob dieses am Wochenende platzierten Vorstoßes. Von einer „Steinzeitpolitik wider besseren Wissens“ sprach die IG Metall. Dass die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in ihrem Papier von „Lifestyle-Teilzeit“ spricht, dürfte die Aufregung noch verschärft haben. Rückendeckung bekam der Antrag für den CDU-Parteitag dagegen in den eigenen Reihen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, unter der MIT-Chefin Gitta Connemann Staatssekretärin ist, sprach sich für eine längere wöchentliche und monatliche Arbeitszeit aus. Mehr Vollzeitarbeit könne dafür „ein wichtiger Baustein“ sein.
Seit dem im Jahr 2001 von einer rot-grünen Bundesregierung eingeführten Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmer nach mindestens sechs Monaten im Betrieb verlangen, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nur abschlagen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen. In der Wirtschaft war dieser Rechtsanspruch von Anfang an unbeliebt. Wie oft Arbeitnehmer sich tatsächlich auf ihn berufen, ist statistisch nicht belegt.
Teilzeitarbeit erreicht Rekordwert – bei Frauen und Männern
Was es aber gibt, sind jede Menge Zahlen zur Teilzeitarbeit in Deutschland. Zuletzt hat statistisch jede zweite Frau und jeder achte Mann in Teilzeit gearbeitet, wie die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Für Deutschland ist das ein Rekordwert. Die Teilzeitquoten stiegen seit der Wiedervereinigung kontinuierlich an – in den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sie bei beiden Geschlechtern rund fünf Prozentpunkte zugelegt. Spiegelbildlich dazu arbeiten die Deutschen heute im Schnitt etwa fünf Stunden weniger pro Woche als zu Beginn des Jahrtausends. Nicht nur jüngere Beschäftigte, auch Ältere haben ihre Arbeitszeit im Schnitt reduziert.
Der hohe Teilzeitanteil der Frauen ist eine deutsche Besonderheit. Zwar arbeiten heute deutlich mehr Frauen als noch vor zwanzig Jahren, viele allerdings in Teilzeit. Nur in den Niederlanden liegt die Teilzeitquote unter Frauen in der EU höher als in Deutschland. Im EU-Schnitt arbeitet nicht einmal jede dritte Frau in Teilzeit (28 Prozent).
Großteil der Frauen wählt Teilzeit auf eigenen Wunsch
Auffällig ist, dass in Deutschland nicht nur Mütter kleiner Kinder ihre Arbeitszeit reduzieren. Zwar ist die Quote bei Müttern von Kindern, die jünger sind als drei Jahre, mit 73 Prozent mit Abstand am höchsten. Allerdings arbeiten auch vier von zehn kinderlosen Frauen nicht voll – und das fast immer freiwillig. Nur rund vier Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer gaben in einer Arbeitskräfteerhebung 2024 an, unfreiwillig in Teilzeit zu arbeiten, also keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. Und nur rund jede dritte Frau in Teilzeit begründet ihre Entscheidung damit, Kinder oder behinderte Erwachsene zu betreuen, oder gibt sonstige familiäre Gründe an.
Der mit Abstand größte Teil der Teilzeitfrauen hat dieses Modell indes auf eigenen Wunsch gewählt. In einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes heißt es: „Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten (51,6 %) gab an, Teilzeit arbeiten zu wollen oder hatte andere persönliche Gründe.“ Die MIT beruft sich auf eine andere Erhebung, der zufolge immerhin 27 Prozent der Teilzeitbeschäftigten aus eigenem Wunsch so arbeiten.
Abschaffung von Minijobs als besserer Hebel?
„Die Teilzeitquote ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern tatsächlich hoch, was für die Wirtschaft eine Herausforderung ist, denn strukturell haben wir einen Arbeitskräftemangel“, sagt die Ökonomin Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin. „Der Einkommenseffekt spielt hier eine wichtige Rolle. Wenn wir reicher und produktiver werden, leisten wir uns mehr Freizeit.“ Die Einschränkung des Rechtsanspruchs hält die Ökonomin jedoch für den falschen Weg, um die Erwerbstätigkeit und damit auch die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum zu steigern. „Da würde nur viel Bürokratie geschaffen für die Gruppen, für die das nicht gelten soll“, warnt sie mit Blick auf die von der MIT geforderten Ausnahmen etwa für Arbeitnehmer, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
„Minijobs abschaffen, das Ehegattensplitting reformieren, die kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung abschaffen: Das wären die geeigneten Hebel, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu steigern“, sagt Fuchs-Schündeln. „Und natürlich gute Kinderbetreuungsangebote.“ Ähnlich äußerte sich Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): „Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob.“ Neben einer Reform des Ehegattensplittings rät sie zu einer Begrenzung der Minijobs auf Schüler, Studenten und Rentner.
Der Vorstoß der MIT ist als Antrag für den Parteitag der CDU gedacht, der Ende Februar in Stuttgart stattfindet. Auf wie viel Zustimmung er dort stoßen wird, bleibt abzuwarten. Der Chef des Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, sagte bereits, Restriktionen seien der falsche Weg.
Merz ruft zu höherer Arbeitsbereitschaft auf
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich in den vergangenen Wochen häufiger über die aus seiner Sicht ausbaufähige Arbeitsmoral geäußert. „Wir leisten uns in Deutschland den Luxus, 200 Stunden im Jahr weniger zu arbeiten als unsere Nachbarn in der Schweiz“, beklagte er auf dem Neujahrsempfang der IHK Halle/Dessau. „Ich kann nicht erkennen, dass es so tiefgreifende genetische Unterschiede zwischen Schweizern und Deutschen gibt, dass wir das in Deutschland nicht auch leisten könnten.“ Er kritisierte auch das Arbeitszeitgesetz, das eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden vorschreibt. Wenn er ein Gesetz abschaffen könnte, dann dieses. Unter Wirtschaftsvertretern löste dies Applaus aus.
Auch in der aktuellen Debatte um den Rechtsanspruch auf Teilzeit kommt Zuspruch von Arbeitgeberseite. Der Rechtsanspruch sei ein Anachronismus aus den frühen 2000er-Jahren, als Massenarbeitslosigkeit den Arbeitsmarkt prägte, sagte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft am Montag. „Arbeitnehmer werden auch ohne ihn weiterhin Teilzeit vereinbaren können.“ Der CDU-Vorstoß sei richtig. Familienunternehmerpräsidentin Marie-Christine Ostermann steht inhaltlich ebenfalls aufseiten der CDU, gab jedoch auch zu bedenken: „Viele Beschäftigte erleben heute, dass ein erheblicher Teil ihres zusätzlichen Einkommens direkt vom Staat einkassiert wird – das ist demotivierend.“