Das SPD-Konzept zur Erbschaftsteuer ist vielversprechend – die Gegenkampagne läuft schon

Ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person, große Vermögen belasten, Betriebe vor Liquiditätsstress schützen: Aus dem Konzept der SPD für die Erbschaftsteuer kann ein gesellschaftlicher Deal werden – wenn die Details stimmen


„Arbeitet, bis ihr reich seid“? Für die Kinder der Reichsten in Deutschland gilt in der Realität: Wartet, bis ihr erbt!

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Es gibt zwei Geschichten, die in der Erbschaftsteuerdebatte gern ineinandergeschoben werden. Die eine ist das Elternhaus: ein Erbe, das Sicherheit gibt, ein Dach über dem Kopf. Die andere ist die Holding: Vermögen, das nicht nur über Generationen wächst, sondern auch über Regeln, Ausnahmen und Finanzkonstruktionen. Wer beides in einem Atemzug verhandelt, macht Politik mit Nebelkerzen.

Dass diese Nebelkerzen so gut funktionieren, hat mit der Realität der Erbschaftswelle zu tun. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fasst sie so: Die obersten zehn Prozent der Begünstigten erhalten die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen – Vermögensübertragung ist, wenig überraschend, extrem asymmetrisch.

Genau deshalb ist die Erbschaftsteuer weniger ein Haushaltsinstrument als eine Ordnungsfrage: Wer lebt von Arbeit, wer von Transfers? Wer trägt das Gemeinwesen, wer entzieht sich? Und ja – auch das gehört zur Wahrheit: Bei Betriebsvermögen kann „reich auf dem Papier“ heißen, dass die Kasse trotzdem knapp ist. Wer das ignoriert, liefert der Gegenkampagne die Munition frei Haus.

Die SPD versucht mit ihrem Konzept „FairErben“ eine Antwort, die diese Spannung nicht wegdrückt: breit entlasten, oben schärfer werden – und Unternehmensnachfolgen über Zahlungswege entschärfen.

Was am „FairErben“-Konzept der SPD klug ist

  1. Der Lebensfreibetrag: Jede Person soll im Laufe des Lebens bis zu einer Million Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen – statt des bisherigen „Resets“ mit immer neuen Freibeträgen alle zehn Jahre.
  2. Vereinfachung: Eine Steuerklasse, ein progressiver Tarif – raus aus dem Dickicht, rein in die Nachvollziehbarkeit. Das ist nicht bloß eine Stilfrage: Je undurchsichtiger ein System, desto leichter lässt es sich als „Mittelstandsschutz“ verkaufen, während es in Wahrheit nach oben hin ausdünnt.
  3. Unternehmen – Schutz über Freibetrag und Stundung: Die SPD will einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro und Stundung bis zu 20 Jahre, wenn damit Arbeitsplätze gesichert werden. Damit wird das „Arbeitsplätze!“-Argument nicht mit einem Freifahrtschein beantwortet, sondern mit einem Prinzip: Nicht Steuerfreiheit, sondern Zahlungsfähigkeit ist das Kriterium.

Wer die Reform nur als „Umverteilung“ abtut, sollte sich diese Schere einmal anschauen. Der Wirtschaftsweise Achim Truger nennt eine Zahl, die hängen bleibt: Während der durchschnittliche Erbschaftsteuersatz für übertragenes Vermögen zwischen 100.000 und 200.000 Euro bei 13 Prozent liegt, sind es oberhalb von 20 Millionen Euro nur noch acht Prozent. Das ist der Moment, in dem ein formal progressives System politisch kippt: Es ist eine Leiter, die nach oben immer weniger Sprossen hat.

Blick zurück: Matthias Erzberger und der November-Impuls 1918

Als die Weimarer Republik 1919/20 aus den Trümmern des Kaiserreichs heraus gegründet wurde, war „Steuerpolitik“ keine Technokratenfrage, sondern ein Verfassungs- und Machtprojekt. Die Reichsfinanzreform unter Matthias Erzberger zielte darauf, den demokratischen Staat handlungsfähig zu machen – gegen den Flickenteppich aus Länderhoheiten, Privilegien und Umwegen. Direkte Steuern wurden vereinheitlicht und ausgebaut, auch die Erbschaftsteuer: als Instrument, um das Gemeinwesen zu stabilisieren und den sozialen Erwartungsdruck politisch bearbeiten zu können.

Der nachwirkende Impuls der Novemberzeit 1918 steckt genau hier: in der Idee, dass eine Demokratie auch umverteilen und begrenzen können muss – sonst regiert am Ende nicht die Mehrheit, sondern das geerbte Vermögensgewicht.

Wo „FairErben“ gewinnen oder scheitern wird

So überzeugend der Rahmen ist: Die Reform entscheidet sich an drei Punkten, die im Konzept noch nicht hart genug sind.

  1. Konkrete Steuersätze: Ohne Zahlen bleibt das Versprechen leer. Die SPD sagt „progressiv“, nennt aber keine. Ohne Tarifkurve bleibt unklar, ob „groß“ wirklich spürbar groß belastet wird – oder ob das System nur umetikettiert wird.
  2. Missbrauchsschutz – der Unternehmensfreibetrag braucht harte Kanten: Die SPD weiß das: Im FAQ-Papier zum Konzept steht ausdrücklich, man müsse Steuerumgehungen „zum Beispiel durch Betriebsspaltungen“ verhindern. Genau hier wird’s praktisch: Wer „ein Unternehmen“ sagt, muss „wirtschaftliche Einheit“ definieren können – sonst wird die Reform zum Booster für kreative Aufspaltungen.
  3. Stundung: Ein bloßes „Wir sichern die Arbeitsplätze“ reicht nicht. Wenn Unternehmen die Erbschaftsteuer über viele Jahre strecken dürfen, muss eindeutig geregelt sein, wann sie diese Erleichterung bekommen – und unter welchen Bedingungen. Die SPD will dafür an bekannten Leitplanken festhalten: Wer die Vergünstigung nutzt, soll den Betrieb weiterführen und eine Rücklage für Löhne einbehalten. Als Orientierung nennt sie fünf Jahre Behaltensfrist und eine Mindestsumme von 400 Prozent der Löhne. Das ist ein vernünftiger Ansatz. Entscheidend ist aber der zweite Schritt: Was passiert, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden? Dann braucht es automatische Konsequenzen – etwa eine Nachzahlung.

Die Gegenkampagne läuft schon – und sie ist berechenbar

Die FDP liefert die rhetorische Reinform: Über Steuererhöhungen zu reden, sei in der „längsten wirtschaftlichen Schwächephase“ eine „Kampfansage gegen Aufschwung und Wachstum“; Erbschaftsteuer auf gebundene Unternehmenswerte sei „faktisch eine Besteuerung von Arbeitsplätzen“ – das bedeute Verschuldung oder Anteilsverkauf, „beides gefährdet Jobs“.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln argumentiert kühler – und liefert Zahlen, die man ernst nehmen sollte. Bei einem Freibetrag von fünf Millionen Euro werde die Steuer „vermutlich“ für Unternehmen ab etwa zehn Millionen Euro Umsatz relevant; in dieser Größenordnung gebe es „knapp 80.000 Unternehmen“, davon etwa 55 Prozent Familienunternehmen – „44.000 größere Unternehmen“ würden stärker belastet. Außerdem der klassische Punkt: Produktives Kapital sei in Maschinen, Gebäuden und Prozessen gebunden; stärkere Besteuerung schwäche Investitionen – und selbst Stundung bedeute, dass Geld später für Investitionen oder Löhne fehle.

Diese Risiken sind real – und gerade deshalb dürfen sie nicht als Scheinargument für eine pauschale Steuerimmunität sehr großer Vermögen missbraucht werden. Wer Liquidität schützen will, muss über Stundung, Raten, Schwellen und klare Bedingungen reden – und nicht über dauerhafte Freistellungen.

Der Deal, der möglich wäre

„FairErben“ ist im Ansatz kein schlechter Kompromiss: Die große Mehrheit wird entlastet, während sehr große Vermögen endlich einen angemessenen Anteil zum Gemeinwohl beitragen. Das betont Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit: Das heutige System begünstige „dynastische Vermögen statt Leistung, Innovation und unternehmerisches Risiko“. Und Sebastian Klein, Unternehmer und Autor des Buches Toxisch reich, trifft den wunden Punkt der Gegenkampagne: Die Union tue so, als lehne „der gesamte Mittelstand“ die Reform als „leistungsfeindlich“ ab – aber, so Klein: „Das ist falsch“.

Damit dieser Deal politisch und praktisch hält, müssen die offenen Stellen geschlossen werden: Tarifklarheit, harte Anti-Missbrauchs-Regeln, Stundung mit prüfbaren Bedingungen. Sonst wird aus der Reform ein weiteres Kapitel deutscher Steuerfolklore: moralisch laut, praktisch löchrig – und am Ende wieder nur ein System, das nach oben immer dünner wird.

Fair ist nicht, wenn das Narrativ „Mittelstandsschutz“ als Schutzschirm für Milliardenübertragungen dient. Fair ist, wenn große Vermögen zahlen, und bei Betriebsübergaben gilt: Stundung statt Verschonung.