Das „Ruanda-Modell“ wird möglich – EU-Parlament billigt strengeres Asylrecht

Die EU will Asylverfahren auslagern und beschleunigen. Jetzt wurde das Asylrecht verschärft. Das Europaparlament stimmte heute für zwei wichtige Änderungen. Dabei gab es neue Mehrheiten – und Kritik von Menschenrechtsorganisationen.

Das EU-Parlament hat endgültig für zwei Verschärfungen im Asylrecht gestimmt. Die Nationalstaaten können Migranten bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen.

Außerdem billigten die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Migranten aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Jetzt müssen die Migranten selbst nachweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht mehr sicher sein sollte.

Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Migranten aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher.

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Ausnahmen gibt es, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. Die EU-Kommission werde die Lage in den Ländern überwachen und reagieren, falls sich die Lage dort ändert, hieß es. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern, was auch weiter möglich bleiben soll. Neu ist, dass nun auch auf europäischer Ebene eine Allgemeindefinition sicherer Herkunftsländer existiert.

Abstimmung der EVP mit rechten Parteien

Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien bereits getestete „Ruanda-Modell“. Das bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres in der EU gestellten Asylantrags abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Ab sofort zählen dazu nicht mehr nur Staaten, in denen die Migranten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass sie Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

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Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden.

Bei den Abstimmungen im Parlament gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Der Entscheidung des EU-Parlaments muss noch der Europarat zustimmen, was als Formsache gilt.

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Kritik kam von 39 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsorganisationen, etwa Pro Asyl und SOS Humanity. Sie riefen die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste abzulehnen. Die Organisationen betonen, dass die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland in starkem Widerspruch zur Menschenrechtslage vor Ort steht und das Recht auf Asyl untergrabe.

kna/epd/jf

Source: welt.de