CSU-Klausurtagung: CSU will Jugendstrafrecht schon ab zwölf Jahren anwenden

Laut einem Papier der CSU sollen sich künftig auch strafunmündige Kinder nach Straftaten vor Gericht verantworten müssen. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen. Darüber berichtete zunächst die Mediengruppe Bayern, auch der Nachrichtenagentur dpa lag der Entwurf vor. 

Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Der Entwurf fordert stattdessen ein sogenanntes gerichtliches Verantwortungsverfahren für strafunmündige Kinder. 

Der Juristenarbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in einem solchen Verfahren für strafunmündige Täter das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können. 

Gewaltkriminalität bei Kindern ist gestiegen

„Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. Das Jugendstrafrecht solle deswegen schon ab zwölf Jahren angewendet werden können, nicht erst wie jetzt ab 14 Jahren.

Vorgeschlagen werden in dem Papier auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen. 

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.