„Correctiv“ verliert: Der „Masterplan“ von Potsdam schrumpft vor Gericht

Die Journalistengruppe „Correctiv“ hat mit ihrer Recherche zum sogenannten „Potsdamer Geheimtreffen“ eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin II gab einer Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen „Correctiv“, fünf von dessen Mitarbeitern und eine weitere Person statt (Az. 27 O 379/25). Untersagt werden zentrale Aussagen von zwei Artikeln. Der erste hatte im Januar 2024 eine bundesweite Protestwelle gegen einen in Potsdam vermeintlich gefassten Plan zur „Remigration“, also Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland, ausgelöst, der sich die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz anschloss.
Mit Bezug auf die AfD-Politikerin Gerrit Huy darf Correctiv nicht mehr schreiben: „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“ Und: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“
Bei dem Treffen in einem Hotel bei Potsdam mit knapp zwei Dutzend Teilnehmern hatte der österreichische Rechtsextreme Martin Sellner einen Vortrag über „Remigration“ gehalten. Infrage stand und steht, was damit genau gemeint ist – etwa auch die massenhafte Ausweisung deutscher Staatsbürger – und ob ein „Masterplan“ ausgeheckt wurde. Diesen Eindruck erweckte der theatralisch inszenierte Artikel von Correctiv im Januar 2024. Vor dem Landgericht Hamburg waren der Jurist Ulrich Vosgerau und der Organisator des Treffens, Gernot Mörig, zuletzt mit dem Versuch, die Phrase „Masterplan“ verbieten zu lassen, gescheitert (Az. 24 O 6/25 und 324 O 7/25), weil die Kammer dies für eine (erlaubte) Meinungsäußerung und nicht für eine (unwahre) Tatsachenbehauptung hielt. Das sieht das Landgericht Berlin nun genau anders.
Anwalt: „Aufgebauschte Potsdam-Legende demaskiert“
„Aus Sicht der Teilnehmer war immer klar, dass es sich bei den irreführenden Kernaussagen Correctivs nach dem Verständnis des Lesers um falsche Tatsachenbehauptung handelt“, sagt der Anwalt Carsten Brennecke, der Gerrit Huy vertritt (er vertritt auch Mörig und Vosgerau), auf Anfrage. „Correctiv versuchte, sich immer damit herausreden, man habe nicht falsch berichtet, sondern nur zulässige Meinungen verbreitet. Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde die von Correctiv aufgebauschte Potsdam-Legende demaskiert: Erstmals hat ein Gericht die von uns als Falschbehauptungen angegriffenen Kernaussagen des Berichts verboten. Von den Kernaussagen des Berichts ist damit nichts mehr übrig geblieben.“
Der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, bleibt indes bei seiner schon zuvor vorgetragenen Lesart. Man sei „sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche“ sei „nicht angegriffen“ worden, „lediglich zwei journalistische Wertungen“.
Mit diesen „Wertungen“ indes steht und fällt die ganze Geschichte von Correctiv. Hier geht es um die Kernaussage, ganz gleich, ob man sie eher als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einordnet. Deshalb ist das Urteil des Landgerichts Berlin für die Journalistengruppe eine herbe Niederlage. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Der Correctiv-Chefredakteur von Daniels kündigte Berufung an.
Source: faz.net