Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen: Masken sind zurück
Die von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Corona-Regeln für Herbst und Winter können am 1. Oktober in Kraft treten.
Der Bundesrat stimmte heute den Änderungen am Infektionsschutzgesetz trotz Kritik einiger Länder zu. Bundeseinheitlich gilt künftig nur noch eine FFP2-Maskenpflicht für das Gesundheitswesen – also für Kliniken, Pflege-Einrichtungen und Arztpraxen. Der Bund regelt auch, wie häufig sich Personal sowie Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Behinderten-Einrichtungen auf eine Corona-Infektion testen lassen müssen. Außerdem wird die Maskenpflicht im Fernverkehr von Bahnen und Bussen bundesweit vorgeschrieben. Für den Flugverkehr wird sie aufgehoben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.
Dem Gesetz zufolge, das der Bundestag vor gut einer Woche verabschiedet hatte, können die Bundesländer an die Maskenpflicht auf öffentlich zugängliche Innenräume wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder Theater ausweiten – müssen dies aber nicht. Sie entscheiden auch über eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.