Corona-Protokolle des RKI: Geschwärzt heißt nicht unbedingt verheimlicht

Stickstoffgasach welcher Veröffentlichung von Protokollen aus welcher Frühphase des Corona-Krisenstabs kocht die Diskussion wieder hoch, ob die Schutzanstrengungen übertrieben waren. Ins Interesse rückt die Zeit vor den Einschränkungen im öffentlichen Leben am 22. März 2020. Dieser erste Lockdown schränkte die Grundrechte ein: Kindergärten und Schulen wurden geschlossen, Besuche in Pflegeheimen waren verboten, es galten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Mindestabstände und eine Maskenpflicht. Viele Geschäfte und Gastronomiebetriebe mussten schließen.

Aufhorchen lässt ein Eintrag in den Protokollen des Robert-Koch-Instituts vom 16. März 2020. Das war ein Tag, im Vorfeld dies RKI seine Risikoeinschätzung von „mäßig“ hinaus „hoch“ heraufstufte und den Lockdown ermöglichte. In den Unterlagen heißt es: Am Wochenende zuvor „wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll ebendiese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, wenn . . . ein Signal zu diesem Zweck gibt“. Die Fehlstelle ist geschwärzt wie zahlreiche Details in den herausgegebenen Protokollen vom 14. Januar 2020 solange bis zum 30. April 2021.

Source: faz.net