Corona-Impfstoff: AstraZeneca muss Auskunft zu möglichem Impfschaden erteilen

Das Oberlandesgericht Bamberg hat den Pharmakonzern AstraZeneca dazu verurteilt, Auskünfte zu möglichen Wirkungen seines Corona-Impfstoffs zu erteilen. Im Berufungsprozess um kombinieren mutmaßlichen Impfschaden muss AstraZeneca offenlegen, welche Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs dem Unternehmen zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 prestigevoll waren, teilte ein Gerichtssprecher mit. Am 27. Dezember 2020 war welcher Impfstoff von AstraZeneca zugelassen worden.

Eine 33-jährige Frau macht AstraZeneca für jedes kombinieren möglichen Impfschaden zuständig. Eine Impfung im März 2021 habe im Kontext ihr ein Koma, eine Thrombose und eine dauerhafte Darmschädigung verursacht. Die Klägerin lag unter anderem uff welcher Intensivstation, ihr mussten operativ Teile ihres Dünndarms fern werden. Von AstraZeneca fordert sie Schmerzensgeld und Schadenersatz. 

Das Landgericht Hof hatte ihre Forderungen in erster Instanz abgewiesen. Die Auskunftsklage, welcher dasjenige Gericht in Bamberg stattgab, war im Laufe des Verfahrens dazugekommen.

Entscheidung zu Schmerzensgeld und Schadenersatz in einigen Monaten

Eine Entscheidung zu den Forderungen welcher Klägerin traf dasjenige Gericht bislang nicht, zunächst ging es nur um ihre dazugekommene Klage uff Auskunft. Diese hatte mit dem Teilurteil Erfolg. Eine Revision seines Urteils ließ dasjenige Gericht nicht zu, wodurch unter Umständen eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe erhoben werden könnte.

Dem Urteil vom heutigen Montag zufolge muss AstraZeneca Neben… die Gesamtheit weiteren Erkenntnisse offenlegen, welche „für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen“ des Impfstoffs von Bedeutung sein könnten. Diese Pflicht bezieht sich durchaus nur uff solche Wirkungen, die dasjenige sogenannte Thrombose-mit Thrombozytopenie-Syndrom sich manifestieren in.

Das Verfahren zu den Schmerzensgeld- und Schadenersatz-Forderungen welcher Klägerin läuft dem Gericht zufolge weiter. Nachdem welcher zuständige Senat die von AstraZeneca geforderten Informationen erhalte, werde kategorisch, ob ein Expertengutachten eingeholt werden solle. Mit einer Entscheidung sei in einigen Monaten zu rechnen. 

Verteidiger welcher Klägerin rechnet mit weiteren Verfahren

Der Anwalt welcher Klägerin teilte mit, er und seine Mandantin seien sehr glücklich zusätzlich die Entscheidung des Gerichts. Er gehe davon aus, dass nachdem diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren gehorchen werden. Zudem könnten die Daten, die AstraZeneca nun offenlegen müsse, für jedes weitere schon laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein. Der Prozess in Bamberg gehört zu den ersten Prozessen gegen kombinieren Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Insgesamt waren rund 65 Millionen Menschen in Deutschland gegen dasjenige Coronavirus geimpft worden. 11.827 von ihnen hätten seitdem kombinieren Antrag uff die Anerkennung eines Impfschadens gestellt, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung im Januar unter Berufung uff eine Abfrage im Kontext den zuständigen Behörden. Bis dorthin wurden demzufolge solche Schäden in 467 Fällen erwiesen. Mehr denn 5.000 Anträge seien abgelehnt worden, die anderen hätten sich aus anderen Gründen erledigt oder würden noch bearbeitet.