Corona bei Tönnies: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Mitarbeiter im Tönnies-Werk in Rheda-Wiedenbrück


Foto: Bernd Thissen/ DPA

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Schlachtbetrieb Tönnies eingestellt. Bei den länger als zwei Jahre dauernden Ermittlungen habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Im Frühjahr 2020 waren bei der Behörde mehrere Anzeigen eingegangen. Nach einem starken Coronaausbruch in dem Betrieb hatten die Anzeigenerstatter dem Unternehmen fahrlässige Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen.

»Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigt erneut, dass weder dem Unternehmen noch dem Unternehmer Clemens Tönnies eine vorsätzliche oder fahrlässige Schuld am Coronaausbruch 2020 vorzuwerfen ist«, teilte das Unternehmen mit. Unternehmenssprecher Fabian Reinkemeier verwies auf mehrere Entscheidungen an den Verwaltungsgerichten in Münster und Minden. Auch dort sei bei Streitfragen mit dem Land Nordrhein-Westfalen um Lohnfortzahlungen bei coronabedingter Quarantäne per Urteil verkündet worden, dass das Unternehmen nicht fahrlässig gehandelt habe.


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Bei dem Coronaausbruch in dem Fleischwerk hatten sich nachweislich rund 1400 Mitarbeiter infiziert. Der Ausbruch hatte zu den bundesweit ersten regionalen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie geführt. Davon waren die Kreise Gütersloh und Warendorf betroffen. Zu diesem Zeitpunkt in der ersten Phase der Pandemie war aus Sicht der Wissenschaft noch nicht klar, wie das Coronavirus übertragen wurde. Erst später zeigte eine Studie, dass sich das Virus über Aerosole über die Luftkühlung in dem Schlachtbetrieb verbreitet hatte.


hej/dpa-AFX