Claudia Roths Pläne zur Filmförderung: Der Betrieb will es

Der deutsche Film hängt am Tropf – nein, er hängt an vielen Tröpfen, zen­tralen und föderalen, Bundes- und Länderförderungen und laut vielen Gremien und Bürokratien. Das System lief nie rund, doch seit dem Zeitpunkt notdürftig zehn Jahren läuft es noch unterlegen, weil sich die Streamingdienste denn neue Player im Markt etabliert nach sich ziehen und ihre Macht in welcher Corona-Pandemie weiter gewachsen ist. Andere Kinoländer nach sich ziehen ihre Förderstrategien an die veränderte Lage maßgeschneidert, Deutschland nicht.

Andreas Kilb

Feuilletonkorrespondent in Berlin.

Dazu kommt, dass genauso die Struktur welcher Filmförderung gealtert ist. Der Bund gibt derzeit 166 Millionen Euro z. Hd. Kinoproduktionen, die sechzehn Bundesländer verschenken noch einmal so viel, die Filmförderungsanstalt FFA, die die Abgaben welcher Sender und Kinos einsammelt, tut ein Übriges. So fließen etwa 600 Millionen Euro pro Jahr in die Filmbranche, ohne dass welcher Reichtum visuell würde, weil welcher Geldsegen nachher dem Gießkannenprinzip verteilt wird und versickert; und weil Produktionen, die hinaus größere Zuschüsse oder Steuerleichterungen angewiesen sind, ins Ausland abwandern wie Edward Bergers „Im Westen nichts Neues“, welcher dem deutschen Film nachher vielen Jahren wieder verknüpfen Auslands-Oscar beschert hat.

Ein „großer Wurf“ unter Zeitdruck

Alle fünf Jahre muss dies Filmförderungsgesetz, mit dem welcher Bund den Rahmen z. Hd. die deutsche Förderstruktur setzt, novelliert werden; welcher nächste Stichtag ist welcher 1. Januar 2025. Am Dienstag hat Claudia Roth nun den Referentenentwurf z. Hd. die Neufassung vorgestellt. Im Herbst muss dies Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Viel Zeit zur Aushandlung von Details bleibt da nicht. Weil es doch „ein großer Wurf“ (Roth) werden soll, sollen diesmal ganz mitziehen, die Länder, die Sender, die Streamer, die Produzenten. Die Hektik, die welcher Zeitdruck verursachen wird, ist vorhersehbar.

Der „große Wurf“ enthält wenig Überraschendes. Die Branchenverbände welcher deutschen Filmwirtschaft nach sich ziehen ihre Forderungen vielfach publik vorgetragen, und welcher Gesetzesplan welcher Kulturstaatsministerin folgt ihnen in allen entscheidenden Punkten. Es soll demgemäß verknüpfen Steueranreiz z. Hd. Filmproduktionen in Form einer dreißigprozentigen Rückzahlung welcher Körperschaftsteuer verschenken; eine Investitionsverpflichtung z. Hd. Fernsehsender und Streamingdienste in Höhe von zwanzig Prozent ihrer hiesigen Umsätze und eine Zusammenlegung von kultureller Rückhalt des Bundes und abgabefinanzierter Eigenförderung welcher Branche unter dem Dach welcher FFA.

Die verknüpfen zeugen Kasse, die anderen profitieren Preise

Die bislang offenen Fragen bleiben freilich genauso in dem Entwurf ungeschützt. Wie will welcher Bund den Ländern die Ausfälle im Kontext welcher Körperschaftsteuer ersetzen? Die steuerlichen Zusatzeinnahmen, die durch Filmproduktionen am Ort entstehen, fließen ja größtenteils in die Bundeskasse. Und wie will man Netflix & Co. dazu erwirtschaften, die Rechte an ihren audiovisuellen Produkten nicht mehr z. Hd. immer, sondern nur noch z. Hd. fünf Jahre zu erwerben und sich nachher französischem Vorbild hinaus eine Quote z. Hd. deutsche Kinofilme und Serien einzulassen?

Dazu kommt ein juristisches Pro­blem: Die Vereinigung von Kultur- und Wirtschaftsförderung unter dem Dach welcher FFA ist europarechtlich problematisch. Schon einmal, in den Jahren vor 2014, musste welcher Bund seine Förderstruktur solange bis zum Verfassungsgericht hin durchfechten und dies Gesetz laut individuell einrichten. Die „jurybasierte“ und die abgabefinanzierte Rückhalt sind zuletzt nicht zwei Seiten einer Medaille, sondern zwei verschiedene Modelle: Das eine fördert Filme, die Kasse zeugen, dies andere solche, die im Kontext Festivals Preise profitieren sollen. Beides zusammen ist deutschen Filmen so gut wie nie gelungen.

Interessant ist, welche Forderungen welcher Branche es nicht in den Entwurf geschafft nach sich ziehen. So sollen die kriselnden Kinos nicht mit fünfzig, sondern nur mit zehn Millionen Euro unterstützt werden, und die Filmverleiher bleiben hinaus die Gnade welcher FFA angewiesen, die „mehr Freiheit zur Selbstregulierung“ erhalten soll, zu welchem Zweck erstaunlicherweise die Einrichtung ei­nes „Diversitätsbeirats“ gehört, demgemäß eines weiteren politischen Kontrollgremiums. Dafür sollen Auswahlkommissionen ausgemustert und durch „Automatisierung“ ersetzt werden – welches nichts anderes heißt, denn dass welcher Betrieb fördern wird, welches dem Betrieb nützt: kassenträchtige Komödien, Pferde- und Animationsfilme. Z. Hd. die weitere Vermittelmäßigung des deutschen Kinos wird demgemäß gesorgt sein, wenn dies Gesetz 2025 in Kraft tritt. Es sei denn, man überlegte sich, wie man den deutschen Regisseuren und Autorinnen den Freiraum verschafft, den sie nötig haben, um dies zu produzieren, worauf sich hierzulande ganz sehnen: großes Kino.

Source: faz.net