Checklisten zum Besten von den Ernstfall: Was Unternehmen jetzt zur Krisenvorsorge tun sollten

Der Ruf nach mehr Schutz für kritische Infrastruktur war absehbar nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin am Wochenende, der auch am dritten Tag noch ganze Stadtteile lahmlegt. „Die Politik unterschätzt offenbar die Dringlichkeit, auf diese wachsenden Bedrohungen angemessen zu reagieren“, lautet der Vorwurf von Holger Lösch, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI. Nötig sei eine „Sicherheitsarchitektur, die auf einer tragfähigen Partnerschaft zwischen Staat und Betreibern Kritischer Infrastrukturen aufbaut und digitale wie physische Risiken integriert betrachtet“, mahnt er.

Der Stromausfall wirft indes auch ein Schlaglicht auf die Eigenverantwortung der Unternehmen für Krisenprävention. In Notfällen wie in Berlin wird so manchem erst bewusst, dass nicht nur Licht und Heizung ausfallen, sondern Kassensysteme und Gefrierschränke, Alarmanlagen, Zeiterfassung, Maschinensteuerungen – und dass auch Notstromaggregate nur bedingt helfen.

Szenarien wie diese können für Betriebe aber Anknüpfungspunkte sein für einen eigenen Stresstest, der auch andere Katastrophen simuliert, von der Flutkatastrophe über verheerende Stürme bis hin zu Hitzewellen. „So können Sie die Auswirkung auf die eigene Betriebsfähigkeit durchspielen. Ziehen Sie vergleichbare Szenarien für Standorte von wichtigen Geschäftspartnern heran und untersuchen Sie diese auf Auswirkungen beispielsweise auf Lieferketten“, heißt es in einem Vorsorgeplan der Handelskammer Hamburg.

„Nutzen Sie den Plan gleich im Januar“

Just in diesen Tagen hat die Handelskammer das Papier fertiggestellt, das zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet wurde. Erstmals hatten an Silvester die rund 1200 Teilnehmer der traditionsreichen „Versammlung Ehrbarer Kaufleute“ die Chance, den Vorsorgeplan schwarz auf weiß mitzunehmen. „Nutzen Sie diesen Plan gleich im Januar für die Krisen-Resilienz in Ihrem Unternehmen, und stärken Sie auch so den Standort“, hatte Handelskammer-Präses Norbert Aust zuvor in seiner Rede für den „bundesweit einzigartigen Krisenvorsorgeplan“ geworben. „Szenarien, Stresstest und eine vorausschauende Planung sind keine Belastung, sondern ein strategischer Vorteil“, so Austs Überzeugung: „Sie helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, betriebliche Abläufe zu sichern und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.“

Militärische Bedrohungen werden in dem Vorsorgeplan explizit in den Fokus gerückt. Die Wirtschaft trage im äußeren Notstand dazu bei, „den lebens- und verteidigungswichtigen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen für die Zivilbevölkerung und die Bundeswehr sicherzustellen“, bringt das Papier in Erinnerung. Verschiedene Gesetze können automatisch in Kraft treten, wenn es zu einer Eskalation militärischer Konflikte kommt. So regelt etwa das Bundesleistungsgesetz aus dem Jahr 1956, dass bestimmte Bauten, Flächen oder Funkanlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, das Arbeitssicherstellungsgesetz aus dem Jahr 1968 regelt die Einschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit, was zu einem Kündigungsverbot oder auch zu Zwangsverpflichtungen in bestimmten Berufsfeldern führen kann – Maßnahmen, die bisher kaum vorstellbar sind.

Während der Verteidigungsfall – aufgrund eines Angriffs des Bundesgebiets mit Waffengewalt – durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag festgestellt werden müsste, reicht die einfache Mehrheit für die Freigabe einzelner Bestimmungen des Notstandsrechts nach dem sogenannten Zustimmungsfall. Im Bündnisfall braucht es lediglich die Zustimmung der Bundesregierung zu einem NATO-Beschluss für koordinierte Verteidigungsmaßnahmen nach einem bewaffneten Angriff auf ein Land, um bestimmte Vorsorgegesetze zu entsperren, also in Kraft zu setzen. Das kann letztlich jedes noch so kleine Unternehmen treffen. „Schon die Feststellung des Bündnisfalls kann beispielsweise dazu führen, dass Betriebsangehörige aus anderen NATO-Staaten aufgrund nationaler Meldevorschriften zurückgerufen werden und damit dem Unternehmen kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es im Vorsorgeplan.

„Bilden Sie zusätzliche Lastwagen-Fahrer aus“

Etwas plastischer hatte sich Oberstleutnant Jörn Plischke ausgedrückt, als er erstmals vor über einem Jahr in der Handelskammer über den Operationsplan Deutschland sprach, ein mehr als 1000 Seiten umfassendes, geheimes Regelwerk für die zivil-militärische Zusammenarbeit. „Bilden Sie auf hundert Mitarbeiter mindestens fünf zusätzliche Lkw-Fahrer aus, die Sie nicht benötigen“, riet Plischke den versammelten Unternehmern und erklärte: „70 Prozent aller Lastwagen auf Deutschlands Straßen werden von Osteuropäern bewegt. Wenn dort Krieg ist, wo werden dann diese Leute sein?“

Die klaren Worte des Oberstleutnants markieren den Beginn der Aufklärungsoffensive der Hamburger Handelskammer. Das Bewusstsein, dass man sich Vieles bisher gar nicht vorgestellt hat, was eine gar nicht so unwahrscheinliche militärische Krise bedeuten kann, ist seither deutlich gewachsen, stellt man in der Kammer fest: die Resonanz auf entsprechende Veranstaltungen sei groß. Zugleich wuchs die Erkenntnis, dass es ziemlich schwierig und zeitraubend ist, bestimmte Informationen überhaupt zu beschaffen. Als Reaktion darauf entstand in Zusammenarbeit mit den Experten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine ganze Sammlung an notwendigen Materialien und Impulsen. Der Krisenvorsorgeplan soll nun flächendeckend zur Verfügung gestellt werden, auch jenseits der Hamburger Handelskammer, die allein schon 180.000 Mitglieder zählt.

Selbst dort, wo Krisenmanagement und Business-Continuity-Pläne längst Alltag sind, dürfte der Vorsorgeplan ein wichtiges Instrument sein, um zu erkennen, ob die eigenen Maßnahmen aktuell und umfassend genug sind. Eine Reihe von Checklisten können dafür als Arbeitsgrundlage dienen. Vieles davon liest sich trivial, wie etwa die ersten drei Punkte: Führung sicherstellen, Gesetze prüfen, Lagebild erfassen. „Stellen Sie sicher, dass Führungsfunktionen und Entscheidungsbefugnisse klar geregelt sind“, etwa ist ein Vorschlag, der auf der Hand liegt, im Detail aber womöglich erst einmal grundsätzlicher Klärung bedarf. Auch der Blick auf die betriebsinterne Infrastruktur ändert sich womöglich, wenn man konkret in verschiedenen Krisenszenarien denkt, von Cyberattacken bis zum Stromausfall.

Die Verfügbarkeit von Personal ist womöglich besonders schwierig zu kalkulieren, nicht zuletzt, weil manche relevante Information eigentlich zur Privatsphäre der Beschäftigten gehört. Doch gerade manche im Alltag bisher unbekannte und ungenutzte Kompetenz könnte im Krisenfall relevant sein, für die Person selbst, den Arbeitgeber – oder für andere. „Führen Sie eine freiwillige Erhebung durch, um Mitarbeitende zu identifizieren, die in der Reserve, bei der Feuerwehr, dem THW oder anderen Blaulichtorganisationen tätig sind – diese könnten in der Krise nicht verfügbar sein“, lautet ein Punkt aus der Checkliste Personalplanung. Ergänzt wird der Hinweis, dass es auch ganz andere Gründe gebe, warum Beschäftigte nicht einsatzfähig sein könnten, vom weiten Arbeitsweg bis zur familiären Situation. „Entwickeln Sie Strategien für die schnelle Integration von Ersatzpersonal, falls Mitarbeitende ausfallen“, lautet daher ein weiterer Vorschlag.

Jede Krise bietet auch neue Geschäftschancen

Eine letzte Checkliste in dem Papier widmet sich den Chancen, die in Krisenzeiten genutzt werden könnten. „Identifizieren Sie frühzeitig, welche Geschäftsfelder oder Produkte in den definierten Krisenszenarien zusätzlich nachgefragt werden könnten.“ Aus Corona-Zeiten hat man noch jene Unternehmer vor Augen, die plötzlich Masken nähten oder Desinfektionsmittel abfüllten, aber auch jene, die ins Wettrennen um Heilung und Prävention gingen, von Dräger mit seinen Atemgeräten bis zum Impfspezialisten Biontech. Dass auch Kriege Geschäftschancen bergen, ist lange von den Unternehmen eher ignoriert worden. Militärisch nutzbare Produkte galten in stabileren Zeiten als imageschädlich, schadeten teils sogar dem Kreditrating. Mittlerweile aber finden Infoveranstaltungen mit sperrigen Begriffen wie „dual-use-Güter“ in der Ankündigung großen Zuspruch, wird in Hamburg berichtet.