Cannabislegalisierung: Bayern verbietet Kiffen hinauf Volksfesten und in Biergärten

In Bayern wird dies Kiffen hinauf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Das hat dies Kabinett in München beschlossen. Auch welcher Englische Garten in welcher bayrischen Landeshauptstadt fällt unter dies Verbot. Damit setzt die Landesregierung entsprechende Pläne aus welcher Vorwoche in die Tat um. 

„Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz“, sagte Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Den bayrischen Kommunen soll es zudem überlassen werden, den Cannabiskonsum in bestimmten Bereichen zu untersagen. Dazu könnten etwa Freibäder oder Freizeitparks in Besitz sein von. Laut dem Cannabisgesetz des Bundes ist dies Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Das bedeutet ein faktisches Verbot zu Händen Volksfeste zumindest untertags, weil sich dort regelmäßig unter ferner liefen Kinder und Jugendliche Einhalt gebieten.

Gaststätten bleiben cannabisfreie Zone

Gleichwohl hatten Volksfestbetreiber und Schausteller eine Regelungslücke beklagt. Bayern habe von dort nun klare und nachvollziehbare Regeln geschaffen, die zu Händen Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, sagte Gerlach. So sei dies Kiffen unter anderem hinauf welcher Wiesn komplett verboten.

Dem Beschluss zufolge sollen Cannabisprodukte in Bayern außerdem im Grunde vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst sein. Demnach darf in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht gekifft werden. Zudem will die Staatsregierung dies Kiffen in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen zensurieren – vor allem in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot soll neben dem Verbrennen unter ferner liefen zu Händen dies Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten gelten. Damit schaffe man Rechtssicherheit zu Händen Gastwirte und Biergartenbetreiber, denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich, sagte Gerlach.