Cannabiskonsum: Grenzwert z. Hd. Cannabis im Straßenverkehr tritt in Kraft

Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten ab dem heutigen Donnerstag neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Wer Cannabis raucht und danach mit dem Auto fährt muss sich dabei an den gesetzlichen Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) halten. Werte von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr werden künftig in der Regel mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Anders sieht es bei Menschen aus, die sich in der zweijährigen Führerschein-Probezeit befinden und bei Fahrer und
Fahrerinnen unter 21 Jahren. Für sie gilt nun ein komplettes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen ihnen in der
Regel 250 Euro Buße.

Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik an der Heraufsetzung.