Bundesweit mehr wie eine Million offene Strafverfahren 

Ein Stapel mit Akten liegt auf dem Schreibtisch am Gericht.

Stand: 28.02.2026 • 14:24 Uhr

Für Betroffene ist es oft schwer nachzuvollziehen: Juristische Verfahren ziehen sich manchmal über Jahre. Der Richterbund schlägt Alarm. Bundesweit gibt es mehr als eine Million offene Strafverfahren. Wie kann das sein?

Auf ihrem Schreibtisch türmen sich Akten – neben dem Strafgesetzbuch und weiteren Textsammlungen zu deutschen Gesetzen. Jessica Hansen ist Oberstaatsanwältin in Cottbus. „Dieser Leistungsdruck ist natürlich für die Kollegen bei der Staatsanwaltschaft und auch beim Gericht erheblich belastend“, sagt die Juristin, die mit einem Kollegen den Brandenburger Richterbund leitet.

Denn die Zahl der neuen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften sind nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums gestiegen – von 156.419 im Jahr 2020 auf 182.565 fünf Jahre später. „Wir haben gerade jetzt eine Vielzahl junger engagierter Kollegen – wir durchleben in Brandenburg ja gerade den Generationswechsel, die angesichts der Masse an Verfahren kurz vor der Verzweiflung stehen“, erzählt Jessica Hansen.

Strafsachen werden vorzeitig eingestellt

Juristen sprechen bundesweit von einem negativen Rekord. Erstmals hat die Zahl unerledigter Strafsachen laut des Deutschen Richterbundes Ende 2025 die Marke von einer Million überschritten. Fünf Jahre zuvor seien es noch 700.000 offene Fälle gewesen.

„Jahr für Jahr schieben die Staatsanwaltschaften einen immer größeren Verfahrensberg vor sich her und können diesen ohne zusätzliches Personal nicht abtragen“, erklärt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. „Das führt dazu, dass Strafverfahren immer öfter wegen Geringfügigkeit mit oder ohne Geldauflage vorzeitig eingestellt werden müssen.“

Mutmaßliche Straftäter vorzeitig entlassen

Staatsanwälte ermittelten einfache oder mittlere Kriminalitätsfälle nicht mehr zu Ende und entließen mutmaßliche Straftäter aus der Untersuchungshaft, weil ihre Verfahren zu lange dauerten, so Rebehn. „Das geschieht im Schnitt jede Woche einmal“, erläutert der Jurist. „Es erschüttert aber das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat, wenn die Justiz nur noch eine Strafverfolgung nach Kassenlage leisten kann.“

Bundesweit sind Recherchen der Deutschen Richterzeitung zufolge im vergangenen Jahr 50 dringend Tatverdächtige wegen zu langer Verfahren aus der Untersuchungshaft freigekommen. In der Regel hätten die Ermittler ihnen Verbrechen wie Vergewaltigungen, schwere Körperverletzungen oder Tötungsdelikte vorgeworfen.

Justizminister und Richter fordern mehr Geld

Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm bestätigt, dass das Oberlandesgericht (OLG) in seinem Bundesland 2024 fünf mutmaßliche Straftäter wegen zu langer Haftdauer laufen lassen musste. „In 2025 hatten wir dann zum Glück nur zwei Verfahren“, ergänzt der SPD-Politiker. „Das zeigt auch, wie ordentlich hier gearbeitet wird. Aber jedes Verfahren, was aufgehoben werden muss vom OLG, ist eines zu viel und das ist auch nicht vermittelbar.“

Wie der Richterbund plädiert auch der Justizminister für mehr Personal in den Behörden und fordert dafür Geld vom Bund.

Juristen hoffen auf Rechtsstaatspakt

Bund und einige Länder streiten momentan noch über einen neuen Pakt, der zumindest anfangs 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte finanzieren könnte. Aber genau hier liegt der Knackpunkt.

Der Bund will für die Neuauflage des Rechtsstaatspaktes 240 Millionen Euro beisteuern. Das Geld reicht einigen Länderchefs aber nicht, weil sie damit Beamte nicht dauerhaft bezahlen könnten. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes erinnert aber an den Föderalismus. Laut Grundgesetz müssen die Länder ihre Justiz selbst ausreichend finanzieren. Außerdem sollten die Justizbehörden schneller digitaler werden, meint Sven Rebehn.

„Quasi alle am Limit“

Polizisten und Staatsanwälte registrierten immer komplexere Verfahren, für die sie digital besser ausgestattet sein müssten, sagt auch der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Sebastian Büchner leitet eine Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die im Bereich Kinderpornografie ermittelt. „Das sind wahnsinnig aufwendige Datensätze“, erzählt der Jurist. „Faktisch ist es so, dass wir quasi alle am Limit arbeiten.“

Künstliche Intelligenz könne nicht alles lösen, weil zu Beweiszwecken jegliche versehentliche Manipulation ausgeschlossen werden müsse, erklärt Sebastian Büchner. „Natürlich hängt die Justiz in punkto Digitalisierung hinterher.“ Elektronische Akten könnten einiges beschleunigen. Am Ende müssten in den Staatsanwaltschaften aber Menschen entscheiden, meint der Berliner. „Das ist der zentrale Faktor.“

Brandenburg: Nur 13 Prozent der Ermittlungen führen zu Anklagen

Nach Angaben des Brandenburger Richterbundes führen nur 13 Prozent der Ermittlungen gegen bekannte Beschuldigte in dem Bundesland letztendlich zu Anklagen. Eine erschreckend niedrige Quote, sagt der Vereinsvorsitzende Stephan Kirschnick.

Seine Kollegin Jessica Hansen in Cottbus bestätigt, wie pragmatisch viele Juristen vorgingen. „Das erklärt sich natürlich dadurch, dass die Qualität der Ermittlungen durch die Masse leidet“, erläutert sie. „Wenn ein Kollege vor der Frage steht, stelle ich ein Verfahren ein, weil es eine geringfügige Straftat ist und ich kann es jetzt schon einstellen oder klage ich es an – ist die Entscheidung zugunsten der Einstellung natürlich schneller getroffen, wenn der Aktendruck größer ist.“ Denn für die Anklage müsste man weitere Ermittlungen durchführen, die noch mehrere Monate wieder in Anspruch nehmen würden.

Die Aktenberge auf ihrem Schreibtisch dürften weiter wachsen. Wann mit einer Neuauflage des Rechtsstaatspaktes zwischen Bund und Ländern zu rechnen ist, hat das Bundesjustizministerium bisher nicht beantwortet.

Source: tagesschau.de