Bundeswehr: Noch keine Störungsbehebung für jedes unerlaubte Drohnenflüge

Militär Bundeswehr: Noch keine Störungsbehebung für jedes unerlaubte Drohnenflüge

Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist - da noch

Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist – da noch niemand überführt wurde – bislang nur eine Arbeitshypothese. Foto

© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Flüchtig lesen Drohnen unerlaubt Bundeswehr-Standorte, um ebendiese auszuspionieren? Bisher gibt es dazu noch keine Störungsbehebung.

Die Bundeswehr stellt an ihren Standorten in Deutschland immer häufiger unerlaubte Drohnen-Überflüge stramm. Ein Weg, ebendiese mutmaßlichen Spionageaktivitäten zu verfertigen, wurde bislang nicht gefunden. „Die Anzahl entsprechender Vorfälle ist in jüngerer Vergangenheit gestiegen“, teilte ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos dieser Bundeswehr dieser dpa gen Anfrage mit. Er verwies in diesem Zusammenhang sekundär gen die erhöhte Wachsamkeit dieser Soldatinnen und Soldaten mit Blick gen mögliche Ausspähversuche. Diese Versuche fokussieren sich nachdem Einschätzung des Militärischen Abschirmdienstes (Militärischer Abschirmdienst) unter anderem gen die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland.

Aktenkundig wurden unter anderem Verdachtsfälle im bayerischen Wildflecken, in Grafenwöhr und im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein sowie am Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt. Dass es bislang nachdem dpa-Informationen noch keine Festnahme eines Drohnenpiloten in dieser Umgebung eines Bundesstandortes gab, mag sekundär mit den komplexen Zuständigkeiten zusammenhängen.

Angehörige dieser Bundeswehr dürften Straftaten gegen die Bundeswehr verhindern und intrinsisch dieser Vorgaben des Gesetzes sekundär Personen festhalten, hieß es vom Territorialen Führungskommando. Diese würden dann ggf. sowohl …. als auch sichergestellte Drohnen für jedes die weitere Ermittlungsarbeit an die Polizei Erbrechen. Außerhalb von Liegenschaften dieser Bundeswehr sei doch die Polizei für jedes die Verfolgung und ggf. Festnahme zuständig. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dieser dpa: „Für polizeiliche Maßnahmen anlässlich verdächtiger Drohnen-Überflüge an Bundeswehrstandorten sind grundsätzlich die Polizeien der Länder zuständig.“

Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist – da noch niemand überführt wurde – bislang nur eine Arbeitshypothese. Da solche auffälligen Drohnen-Überflüge ohne Rest durch zwei teilbar zu Beginn und zum Ende von Ausbildungsmaßnahmen für jedes ukrainische Soldaten beobachtet wurden, sei es jedoch „relativ eindeutig, in welche Richtung es geht“, hatte Militärischer Abschirmdienst-Präsidentin Martina Rosenberg im vergangenen Herbst erklärt.

dpa

Source: stern.de