Bundesverwaltungsgericht: Verbot welcher Neonazi-Gruppe Hammerskins aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der
rechtsextremen Gruppe Hammerskins Deutschland aufgehoben. Das Gericht in
Leipzig gab Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen über die Verbotsverfügung des
Bundesinnenministeriums statt. 

Demnach konnten die Bundesrichter nicht erkennen,
dass eine bundesweite Hammerskins-Dachorganisation tatsächlich existiert habe. Das Bundesinnenministerium habe dafür nicht ausreichend Beweise vorgelegt. Damit habe es die Gruppe nicht verbieten können. Sein Verbotsbescheid war somit rechtswidrig. Ob die Hammerskins verfassungswidrig sind oder nicht, darüber hat das Bundesverwaltungsgericht nicht geurteilt.

Nur überregionale Gruppen zu verbieten

Das deutsche Vereinsgesetz gestattet dem Bundesinnenministerium lediglich, nachweislich überregional tätige Vereine zu verbieten. Bleibt der Wirkungskreis einer Gruppe auf ein Bundesland beschränkt, sind die Länder für etwaige Verbote zuständig.

2023 war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen die Hammerskins vorgegangen. Sie hatte die Vereinigung samt ihrer regionalen Ableger verboten. Die Hammerskins-Gruppe hatte sich nach Ansicht des Innenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung gestellt. Die Polizei war bei
Mitgliedern in zehn Bundesländern zu Razzien angerückt. Faeser hatte von einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“ gesprochen.

Die Hammerskins stammen aus den USA

Die Hammerskins verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazibewegung stammt aus den USA. Seit Anfang Neunzigerjahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Ableger. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die Hammerskins in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.