Bundesverfassungsgericht: Heilpraktiker scheitern wegen Eigenbluttherapien – WELT

Zwei Heilpraktikerinnen und ein Heilpraktiker sind mit dem Versuch gescheitert, sich vor dem Bundesverfassungsgericht ein Recht zur Anwendung von Eigenbluttherapien zu erstreiten. Das hatte unter anderem dasjenige Bundesverwaltungsgericht zuvor untersagt: Heilpraktiker dürften zum Besten von selbige Behandlungen kein Blut Sinken.

Die Karlsruher Richter wiesen Verfassungsbeschwerden gegen dieses Verbot nun qua unzureichend ab, wie sie am Freitag mitteilten: Die Heilpraktiker hätten nicht hinlänglich dargelegt, welche Behandlungsverfahren sie genau in ihrer jeweiligen Praxis angewendet nach sich ziehen. Nur wenn die Behandlungsmethoden detailliert beschrieben worden wären, hätte dasjenige Gericht entscheiden können, ob Grundrechte welcher Beschwerdeführer zerrissen wurden.

Lesen Sie sekundär
ARCHIV - 18.08.2022, Niedersachsen, ---: Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. (zu dpa: «Gesundheitsämter prüfen mögliche Verstöße gegen Masernimpfpflicht») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Impfmüdigkeit

Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut schließen aus die Erlaubnis haben. Es gibt nichtsdestotrotz Ausnahmen unter anderem zum Besten von sogenannte homöopathische Eigenblutprodukte, wenn dazu nur eine kleine Menge Blut gebraucht wird.

Die Heilpraktikerinnen und welcher Heilpraktiker hatten dasjenige entnommene Blut mit Ozon, einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. Die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Münster verbot ihnen, zum Besten von selbige Art Therapie selbst Blut abzunehmen. Dagegen zogen sie vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juni kategorisch, dass hier keine Ausnahme gegen den sogenannten Arztvorbehalt greife. Es handle sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, begründete es seine Entscheidung, denn dasjenige Verfahren werde nicht im Europäischen Arzneibuch oder einem in welcher EU offiziell gebräuchlichen Arzneibuch beschrieben.

Lesen Sie sekundär
Kleine Flasche mit Globuli auf rosa Hintergrund
Homöopathie

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte folglich dasjenige Verbot welcher Blutentnahme durch die Heilpraktikerinnen und den Heilpraktiker zum Besten von die Eigenbluttherapie.

Gegen dieses Verbot wandten sie sich mit ihren Verfassungsbeschwerden, hatten nun nichtsdestotrotz keinen Erfolg. Angesichts ihrer unzureichenden Angaben sahen sich die Verfassungsrichter ungeeignet zu entscheiden, ob die Eigenblutbehandlungen unter die Ausnahmen purzeln oder nicht.

Schließlich gebe es verschiedene Eigenblutbehandlungen. Davon könnten wenige verboten sein, andere notfalls nicht. Für jedes die Prüfung welcher Verhältnismäßigkeit seien vor allem die jeweiligen Gesundheitsrisiken von Bedeutung. Insofern hätten die Heilpraktiker eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht schlüssig dargelegt (Az.: 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23, 1 BvR 2182/23).

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übertragung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unumgänglich, da die Anbieter welcher eingebetteten Inhalte qua Drittanbieter selbige Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter hinaus „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst sekundär deine Einwilligung in die Übertragung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nachher Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit oben den Schalter und oben Privatsphäre am Seitenende zurücknehmen.

Source: welt.de