Bundesnachrichtendienst: BND-Mitarbeiter bestreitet Russland-Spionage

Der im Spionage-Prozess beim Bundesnachrichtendienst (BND) angeklagte Carsten L. hat die Vorwürfe dieser Spionagearbeit zu Händen Russland bestritten. Sein Verteidiger Johannes Eisenberg erklärte vor dem Berliner Kammergericht, sein Mandant habe sich keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht: „Der Angeklagte wollte und hat den BND nicht verraten.“

Dem 53-Jährigen wird von dieser Bundesanwaltschaft zusammen mit einem mitangeklagten Geschäftsmann Landesverrat in speziell schwerem Fall vorgeworfen. Sie sollen zu Händen Geld deutsche Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben nach sich ziehen. Der BND-Mitarbeiter ist seit dem Zeitpunkt 2007 zur Geheimhaltung verpflichtet. 

„Agentenlohn“ von oberhalb 400.000 Euro

Laut Anklage sollen die beiden mutmaßlichen Täter Dokumente und Informationen aus dem BND an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB gegeben und hierfür vereinen „Agentenlohn“ von 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro erhalten nach sich ziehen. Dabei habe Carsten L. Informationen unter anderem zum Ukraine-Krieg an den Geschäftsmann Arthur E. weitergereicht, dieser dann den Kontakt zum FSB hergestellt nach sich ziehen soll. 

Der 33-jährige Geschäftsmann hat die Vorwürfe gegen sich schon bestätigt. So sagte er, er habe zu Händen Carsten L. Material des BND nachher Moskau transportiert und Vomitus. Im Gegenzug habe er dann „Umschläge“ aus Russland mitgebracht.

Seit ihrer Festnahme im Dezember 2022 beziehungsweise Januar 2023 sitzen die beiden Angeklagten in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung wegen schweren Landesverrats drohen ihnen lebenslange Haftstrafen. Der Prozess begann im Dezember 2023.