Bundesjustizministerin Hubig will dasjenige Schwarzfahren entkriminalisieren
Wer beim Schwarzfahren erwischt wird und das Bußgeld nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das „Erschleichen von Leistungen“ soll strafrechtlich neu bewertet werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich vorstellen, Schwarzfahren strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte die Ministerin der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).
„Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so die Ministerin. Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart, man müsse die „Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten“, so Hubig.
Anwaltsverein fordert „echte Entkriminalisierung“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält das für überfällig. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, ebenfalls in der NOZ. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler rund 200 Millionen Euro im Jahr, so Walentowski.
Ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit wäre nicht ausreichend, es brauche eine echte Entkriminalisierung, sagte Walentowski: „Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen.“
Nach der jetzigen Rechtslage riskieren Personen, die eine verhängte Geldbuße wegen des „Erschleichens von Leistungen“ (Paragraph 265a Strafgesetzbuch) nicht zahlen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Source: tagesschau.de