Bundesgerichtshof verwirft Revision – Urteil im Fall Bad Oeynhausen ist rechtskräftig
Der Tod des 20-jährigen Philipos Tsanis nach einem Angriff bei einem Abiball in Bad Oeynhausen hatte bundesweit Wellen geschlagen. Die Verurteilung zu neun Jahren Jugendstrafe nannte der Anwalt des angeklagten Syrers „skandalös“. Nun bestätigt der BGH das Urteil.
Das Urteil im Fall des gewaltsamen Todes von Philipos Tsanis ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verteidigung als „unbegründet“ verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, heißt es in der Begründung. Der 20-jährige Philipos Tsanis war im Juni 2024 bei einem Abiball im Kurpark von Bad Oeynhausen attackiert worden und zwei Tage später an schweren Kopfverletzungen gestorben.
Die Tat erhielt bundesweit Aufmerksamkeit und löste eine Debatte über die Migrationspolitik aus. Der syrische Flüchtling Mwafak al-S. wurde in dem Fall im Mai 2025 unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.
Die Verteidigung von al-S. legte gegen das Urteil Revision ein. Einer der Verteidiger, Burkhard Benecken, hatte das Urteil „skandalös“ genannt. Er hatte in der Revision unter anderem in Form einer sogenannten formellen Rüge moniert, dass die aus seiner Sicht widersprüchliche Aussage eines Zeugen in der Urteilsbegründung nicht umfassend gewürdigt worden sei.
Der Zeuge, der den bereits bewusstlosen Philipos nach der Attacke in einem selbst aufgenommenen Handyvideo wüst beleidigt hatte, kommt aus Beneckens Sicht als wahrer Täter infrage. Der Bundesgerichtshof folgte dem nicht.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes sagt Benecken nun, er bleibe bei der Auffassung, dass für die Tat „wahrscheinlich ein anderer“ verantwortlich sei. „Der mutmaßlich wahre Täter, der durch ein Video massiv belastet wird und der im Zeugenstand ersichtlich gelogen hat, kommt damit ungestraft davon. Gerechtigkeit sieht anders aus.“
Philipos Tsanis und ein Freund waren am Tatabend zu Gast beim Abiball von Tsanis‘ Schwester. Spät am Abend gerieten sie vor der Tür des Veranstaltungsortes mit einer Gruppe junger Männer um al-S. in Streit. Al-S. gab später vor Gericht zu, die Situation eskaliert zu haben, indem er sowohl Tsanis als auch dessen Freund ins Gesicht schlug. Daraufhin entwickelte sich eine Schlägerei zwischen dem Freund und zwei späteren Mitangeklagten, während al-S. etwas abseits auf Tsanis einprügelte.
Gericht hatte „keinen Zweifel“ an der Täterschaft des Hauptangeklagten
Die Argumentation der Verteidigung hatte sich aus dem Umstand ergeben, dass lediglich Beginn und Ende des Angriffs auf Tsanis durch Handyvideos aufgezeichnet wurden.
Auf dem ersten Video ist zu sehen, wie al-S. hinter Tsanis herläuft und ihn dabei angreift. Als die Kamera die Szene nach einem kurzen Schwenk zur anderen Auseinandersetzung wieder einfängt, liegt Tsanis bereits regungslos am Boden, während al-S. ihm seine Umhängetasche wegnimmt. Außer ihm ist in der Nähe des bewusstlosen Tsanis niemand zu sehen. In einem weiteren Video ist zu sehen, wie al-S. auf den am Boden mit einem späteren Mitangeklagten kämpfenden Freund von Tsanis eintritt.
Die Verteidigung von al-S. hatte unter anderem argumentiert, theoretisch könne jemand anderes für Tsanis‘ Tod verantwortlich sein, da man auf den Videos keine Tritte gegen dessen Kopf sehe und nicht die ganze Sequenz gefilmt worden sei.
Der Vorsitzende Richter im Prozess am Bielefelder Landgericht, Carsten Glashörster, verwies hingegen in der Urteilsbegründung auf die zahlreichen belastenden Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Er attestierte al-S., offenbar „überhaupt keine Hemmschwelle“ für Tritte gegen den Kopf zu haben. Die Kammer habe „keinen Zweifel“ an der Täterschaft von al-S., hieß es weiter. Der Bundesgerichtshof stützt diese Sichtweise nun.
Philipos’ Vater Dimitris Tsanis sagte WELT, er sei „glücklich, dass die Revision nicht durchgegangen ist, er im Gefängnis bleibt und seine Strafe verbüßen muss“. Auch wenn die Entscheidung seinen Sohn nicht zurückbringen könne. „Gott sei Dank sitzt er hinter Gittern und kann keine anderen Menschen mehr verletzen.“
Source: welt.de