Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher mit Rechtschutzversicherung

Im Streitfall ging es um ein gebrauchtes Wohnmobil, das der Käufer zum Preis von rund 39.800 Euro im Jahr 2020 erwarb. Bald darauf klagte er gegen den Hersteller, weil im Dieselmotor ein unzulässiges Thermofenster eingebaut sei. Er wollte die Rückabwicklung des Vertrages gegen Erstattung seines Kaufpreises erreichen. Seine Rechtsschutzversicherung lehnte aber im Februar 2021 die Übernahme der Prozesskosten ab, weil seine Klage keine Erfolgsaussicht habe. Tatsächlich hatte der BGH damals Schadenersatz bei Dieselmotoren mit Thermofenster abgelehnt, weil es sich seiner Ansicht nach um keine sittenwidrige Schädigung der Kunden handelte. Bei Fahrlässigkeit gebe es keinen Schadenersatz. Das entschied der Europäische Gerichtshof im März 2023 aber anders und sprach Käufern grundsätzlich Schadenersatz zu.

Diese Änderung erfolgte, während der Käufer des Wohnmobils seine Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage verklagte. Aber diese berief sich auf die frühere Rechtsprechung des BGH, die zum Zeitpunkt ihrer Absage galt. Das sieht der BGH bei seinem jetzigen Urteil anders: Die Klärung durch den EuGH habe die Erfolgsaussicht der Klagen verändert. Es komme auf den Zeitpunkt an, in dem zuletzt über die Deckungszusage der Versicherung verhandelt wurde. Das war nach dem EuGH-Urteil, folglich müsse die Erfolgsaussicht nach der neuen Rechtslage beurteilt werden.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte das ebenso gesehen und die Versicherung 2023 verurteilt, den Rechtsschutz zu übernehmen. Dagegen hatte aber die Versicherung Revision eingelegt, die der BGH nun zurückwies. Somit ist das Urteil des OLG Hamm rechtskräftig und die Versicherung muss die Prozesskosten tragen.

Source: faz.net