Bürgerrechte in den USA: Ein Rechtskampf, jener droht, dies Wahlrecht zu verändern
Er sei stolz, den Voting Rights Act abermals zu verlängern, sagte Präsident George W. Bush im Sommer 2006, bevor er die Familien schwarzer Bürgerrechtler begrüßte. Die Erneuerungszeremonie des Gesetzes fand statt, nachdem der Senat einstimmig dafür votiert hatte. Sie bedeute, „dass wir unsere Verpflichtung zu den Idealen der Freiheit und Gleichheit bekräftigen“, verkündete Bush. Fast wortgleich hatte sich Vorgänger Ronald Reagan im Jahr 1982 geäußert, als er die vormalige Verlängerung des Gesetzes unterschrieben hatte. Auf dem Erfolg des Voting Rights Act dürfe sich das Land nicht ausruhen, so Reagan. Das Gesetzeswerk von 1965 war über Jahrzehnte einer der gesetzgeberischen Meilensteine, auf deren Wert sich beide Parteien einigen konnten, ja auf die sie gemeinsam stolz waren.
Diese Einigkeit über das Herzstück der Bürgerrechts-Gesetzgebung ist Vergangenheit. In diesem Jahr könnte das Oberste Gericht die letzte wirksame Komponente des Voting Rights Act für überholt erklären. Vor 13 Jahren hatten die Richter das Gesetz bereits so geschwächt, dass Kritiker von einer schleichenden Abwicklung sprechen. Und weil es um komplizierte juristische Details geht, gibt es bislang keine breite gesellschaftliche Debatte darüber. Doch die Konsequenzen wären weitreichend. Unter Donald Trump ist der Voting Rights Act aber nicht das einzige Gesetz aus der Civil-Rights-Ära, das angegriffen wird.
Bürgerrechtsgesetze werden geschwächt
Die schleichende Abwicklung von Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung betrifft auch den Civil Rights Act von 1964 und den Fair Housing Act, der 1968 erlassen und 1988 von Präsident Reagan mit weiteren Vorschriften gestärkt wurde. Zusammen gelten die drei Gesetze als die größten legislativen Erfolge der schwarzen Bürgerrechtsbewegung, weil sie nicht nur jahrhundertealte Diskriminierungen für illegal erklären, sondern dem Staat auch auferlegen, deren Folgen aktiv zu bekämpfen.
Diese Regelwerke lassen sich mit den vorhandenen Mehrheiten nicht abschaffen. Doch weil sie nur einen Rahmen abstecken und ihre Durchsetzung von Verordnungen, Behördenentscheidungen und Gerichtsurteilen abhängt, können Gerichte und Regierung sie entscheidend schwächen. Das passierte bereits vor dem ersten Amtsantritt von Donald Trump durch den konservativ dominierten Supreme Court. Und es passiert jetzt, indem die Regierung Verordnungen ändert und bei jenen kürzt, die die Vorschriften durchsetzen sollen.
Der Fall, der den Voting Rights Act effektiv aushebeln könnte, spielt in Louisiana. Dort sind mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten Schwarze, aber nur in einem von sechs Wahlbezirken bildeten sie nach einer Neuregelung die Mehrheit. Mehrere Instanzen sahen es daraufhin als erwiesen an, dass die republikanische Mehrheit „racial gerrymandering“ betrieben hatte. Sie hatte Bezirke also so zugeschnitten, dass schwarze Wähler systematisch benachteiligt wurden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn schwarze Nachbarschaften auf der Wahlkreis-Karte gespalten und Teile davon überwiegend weißen Distrikten zugeschlagen werden.

Der Voting Rights Act ist nicht dazu da, dass schwarze Wähler schwarze Kandidaten wählen können, wie es oft heißt. Er soll vielmehr verhindern, dass sie systematisch davon abgehalten werden, ihre bevorzugten Kandidaten zu wählen – das sind häufig auch weiße Demokraten. Historisch wählen im Süden weiße wie schwarze Wähler in sogenannten „racial blocks“: Schwarze entscheiden sich seit den Sechzigerjahren überwiegend für die Demokraten und Weiße meist für die Republikaner. Dadurch ist das Wahlverhalten besonders vorhersehbar, und das kann für Manipulation genutzt werden.
Weiße klagen wegen „Diskriminierung“
Die Urteile, die in Louisiana schließlich zum Neuzuschnitt mit zwei mehrheitlich schwarzen Wahlbezirken statt nur einem führten, wurden von einer Gruppe weißer Wähler angegriffen. Der Fall landete beim Supreme Court. Dieser ließ in seinen ersten mündlichen Verhandlungen durchblicken, dass es nun generell um die Frage gehen wird, ob die Berücksichtigung von „race“ beim Wahlkreiszuschnitt noch zulässig ist oder in diesem Fall eine Diskriminierung von Weißen darstellt. Falls die Höchstrichter im bald anstehenden Urteil zu „Louisiana v. Callais“ zugunsten der weißen Aktivisten entscheiden, wäre die letzte Vorschrift des Voting Rights Act, die noch effektiv angewandt werden kann, wirkungslos.
Bislang sollen Wahlkreise laut dem Gesetz neu zugeschnitten werden, wenn eine Gruppe nachweisbar benachteiligt wurde und Gerichte das feststellen. Um das zu tun, muss man aber „race“ bei der Untersuchung und beim fairen Neuzuschnitt berücksichtigen. Im Jahr 2013 hebelte das Oberste Gericht mit der Entscheidung in Sachen „Shelby County v. Holder“ bereits die andere Säule des Civil Rights Act aus. Bestimmte Bezirke und Bundesstaaten, die die politische Beteiligung von Schwarzen historisch und bis in die Gegenwart immer wieder beschnitten hatten, mussten ihre geplanten Neuzuschnitte und andere Änderungen beim Wahlrecht dem Justizministerium in Washington vorlegen. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bezirke und Bundesstaaten erklärte das Oberste Gericht 2013 für veraltet.
Der Kongress hätte nun eine neue Methode aufgrund aktueller Daten festlegen können. Das versuchten die Demokraten unter anderem mit dem „John Lewis Voting Rights Act“ von 2021, für den sie keine Mehrheit organisieren konnten. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, „racial gerrymandering“ im Vorhinein zu verhindern, Betroffene müssen nachträglich den langen Klageweg gehen. Mehrere Bundesstaaten erließen sofort nach der Entscheidung von 2013 restriktivere Wahlgesetze, die statistisch besonders schwarze Wähler treffen: strengere Regeln für Identitätsnachweise, Beschränkungen der Briefwahl, Abbau von Wahllokalen. Damit dokumentierten sie vor allem, wie nötig die Vorschriften des Voting Rights Act noch sind.
Republikaner rücken nach rechts
Dass das Gesetz heute so aggressiv angegriffen wird, nachdem es über Jahrzehnte auch von Republikanern emphatisch unterstützt worden war, hat mit der Veränderung der Partei selbst zu tun. Die Fälle, die beim Supreme Court landen, wurden von rechtskonservativen Aktivisten lange vorbereitet – eine ähnliche Strategie war auch bei der Abschaffung des Abtreibungsrechts erfolgreich. Das Gegengewicht im Kongress wurde ebenfalls geschwächt. Viele konservative Verfechter der Civil-Rights-Gesetze, wie der republikanische Abgeordnete Jim Sensenbrenner aus Wisconsin oder Senator Charles Mathias aus Maryland, sind vor langer Zeit aus dem Kongress ausgeschieden oder tot. Und in der Partei hat sich mit Trumps MAGA-Bewegung die Strömung durchgesetzt, die viele Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung für überholt hält oder ihre Angriffe offiziell so begründet.

Einflussreiche Rechtskonservative wie der Journalist Christopher Caldwell liefern den theoretischen Unterbau dafür und übersetzen auch juristische Vorbehalte gegen die Bürgerrechtsgesetze in allgemeinverständliche Sprache. Caldwell behauptet, dass die Civil-Rights-Bewegung einen bürokratischen Apparat geschaffen habe, bei dem am Ende Weiße den Kürzeren zögen. Auch im „Projekt 2025“ der „Heritage Foundation“, das als Blaupause für Trumps Regierung gilt, finden sich entsprechende Gedanken.
MAGA folgt dabei auf eine seit Jahrzehnten bestehende Strömung in Politik und Rechtswissenschaft, die die Säulen der Bürgerrechtsgesetzgebung abschaffen will. Das gehört auch zu den Zielen der Lobbyorganisation „Federalist Society“ unter Leonard Leo, die mit ihrer langfristig angelegten Kampagne, den Supreme Court konservativ zu besetzen, letztlich erfolgreich war.
Gesetze definierten Aufgaben für den Staat
Die Civil-Rights-Gesetze erklärten nicht nur Diskriminierung in den verschiedenen gesellschaftlichen Feldern – Arbeit, Wohnen, Wahlen – für illegal. Sie enthielten auch Vorschriften, wonach der Staat reparieren sollte, was er verursacht hatte. Das war gemeint mit „Affirmative Action“ in diesen Bereichen: Die Effekte der vom Staat vorgenommenen Diskriminierung sollten staatlich aktiv bekämpft werden, weil sie nicht durch eine einmalige Deklaration rückgängig zu machen waren.
Tatsächlich sind diese Gesetze im amerikanischen Rechtsverständnis genau wegen dieses Elements angreifbar, das sie so wirksam macht: der positiven Pflichten, die sie definieren, statt nur negativ Schutzrechte gegen den Staat festzulegen. Und im Gegensatz zur deutschen und europäischen Rechtssprechung, die auch mittelbare und nicht als Absicht erklärte Diskriminierung kennen, setzt die konservative Rechtstradition in den USA auf den Beweis einer Absicht bei Benachteiligungen.
Die Civil-Rights-Gesetze wurden dagegen deshalb erfolgreich, weil ihre Umsetzung von der These der „disparate impact liability“ ausging. Der „disparate impact“, der unterschiedliche Effekt einer Maßnahme auf unterschiedliche Gruppen, kann auch ohne Absicht diskriminierend wirken und damit „liability“, Haftung, nach sich ziehen – ganz ähnlich wie etwa im deutschen Gleichstellungsrecht. Systematischer Rassismus lässt sich so bekämpfen. Mit mehreren Exekutivanordnungen griff Trump schon zu Beginn seiner Amtszeit diesen rechtlichen Rahmen an: Die „Haftung für ungleiche Effekte“ solle von Behörden nicht mehr geprüft werden, hieß es in seiner Verordnung zur „Wiederherstellung von Chancengleichheit und Meritokratie“ im vergangenen Frühjahr.
Öffentliche Gelder als Hebel
Im Falle des Fair Housing Act und seiner Folgevorschriften hatten Regierungen beider Parteien anerkannt, dass die vom Staat, Immobilienunternehmen und Banken betriebene systemische Diskriminierung sich nicht per Deklaration abschaffen ließ. Nachbarschaften mit schwarzen Bewohnern waren beim staatlichen und privaten „Redlining“ systematisch abgewertet worden. Schwarze waren vielerorts von attraktiven Wohnvierteln ebenso ausgeschlossen wie von den großen Miet-, Sozial- und Bauförderprogrammen nach dem Zweiten Weltkrieg, die den Wohlstand von Millionen weißer Amerikaner begründeten. Massive staatliche Bevorteilung hatte privates Eigentum geschaffen, das über Generationen vererbt und vermehrt wurde und wird – das ließ sich nicht per Gesetz ungeschehen machen.
Ein Hebel des Fair Housing Act ist daher die Vergabe öffentlicher Mittel. Gemeinden, die Geld aus Washington haben wollten, mussten bisher nachweisen, dass sie aktiv gegen Wohn-Segregation und Diskriminierung vorgingen. In vielen amerikanischen Kommunen verhindern Bebauungspläne, so genanntes „Zoning“, die Ansiedlung von sozialem Wohnungsbau. Häufig sind auch Mehrfamilienhäuser explizit verboten. Wegen solcher Ausschlussmechanismen kommt es immer wieder zu Klagen, die sich auf den Fair Housing Act berufen. Dessen Auftrag ist im Text mit dem Prinzip „Affirmatively Furthering Fair Housing“ (AFFH) beschrieben, also mit der Verpflichtung, faire Verhältnisse am Wohnungsmarkt aktiv zu fördern. Verstöße führten zur Zurückhaltung öffentlicher Gelder, bis Donald Trump kam.
Weniger Kontrolle für Kommunen
Auch der Fair Housing Act als solcher lässt sich nicht abschaffen. Trump nahm aber schon während seiner ersten Amtszeit eine Reihe von Vorschriften zurück und sorgte dafür, dass sich Kommunen heute selbst zertifizieren können. Zurzeit reicht die Erklärung, man habe das Mögliche gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt getan, die Beweislast liegt bei den Geschädigten.
Im Wahlkampf 2020 äußerte Trump, die „Hausfrau in den Vorstädten“ müsse sich keine Sorgen um ihre „Lebensweise“ machen, den Suburbs werde man nicht mehr sozialen Wohnungsbau „aufzwingen“. Das waren wenig verhüllte Bekräftigungen des Wunsches mancher weißer Hausbesitzer, unter sich zu bleiben. Trumps Wohnungsministerium fuhr die Kapazitäten für entsprechende Prüfungen zurück, eine Maßnahme, die auch in anderen Ministerien zu beobachten ist.

Der Civil Rights Act von 1964 hatte zur Folge, dass viele Bereiche daraufhin geprüft werden sollten, ob sie Schwarze systematisch benachteiligten. Wer öffentliche Mittel beantragte, musste nachgewiesene Diskriminierungen abstellen. Zum ersten Mal konnten Arbeitnehmer auch wegen Diskriminierung klagen. Vorhandene Barrieren im öffentlichen Sektor und privaten Unternehmen sollten abgebaut werden, nachfolgend auch für Frauen, Veteranen und Menschen mit Behinderungen.
Auch in anderen Bereichen wurden systemische Benachteiligungen überprüfbar. So entstand das Prinzip der Umweltgerechtigkeit als Bürgerrechtsangelegenheit aus dem Civil Rights Act. Es war Präsident George H. W. Bush, der 1992 die erste Abteilung für Environmental Equity einrichten ließ. Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit von Wissenschaftlern und Aktivisten wurde seither systematisch geprüft, wie sich Umweltschäden unterschiedlich auf Minderheiten und arme Menschen auswirken und warum.
„Environmental Justice“ soll Vergangenheit sein
Das Umweltministerium hat unter Trump seine Ermittlungen in berüchtigten Fällen wie der „Cancer Alley“ in Louisiana, wo in schwarzen Nachbarschaften in der Nähe von Industrieanlagen gehäuft Krebsfälle auftreten, eingestellt. Minister Lee Zeldin erklärte, Verfahren in Sachen Environmental Justice werde es nicht mehr geben. Auch hier wurde das entsprechende Personal abgewickelt.
Ganz ähnliche Entwicklungen gibt es im Bildungsministerium. Alte Fälle, bei denen Schulbezirke wegen aktiver Segregation auf der Prüfliste standen, wurden abgewickelt, Mitarbeiter, die Diskriminierung untersuchen sollten, entlassen. Und gleichzeitig fördert die Regierung mit finanziellem Nachdruck Privatschulen und Gutscheinprogramme, die historisch meist zu mehr und nicht weniger Segregation in Schulbezirken geführt haben. Dazu muss man den Civil Rights Act, der genau diese Entwicklungen bekämpfen sollte, nicht abschaffen, man muss nur seine Durchsetzung schwächen.
Auch die Abschaffung von Affirmative Action bei Hochschulzulassungen durch den Supreme Court im Jahr 2023 fügte sich in diese Abwicklung der Civil-Rights-Gesetze ein. Quoten waren schon zuvor illegal, doch Hochschulen konnten Herkunft oder Geschlecht in der Gesamtschau der Bewerberauswahl berücksichtigen. Im öffentlichen Dienst und freiwillig im Privatsektor ist Affirmative Action nach wie vor legal. Maßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz können immer noch angewandt und vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg verteidigt werden.
Doch Trumps Regierung hat jegliche Berücksichtigung historisch benachteiligter Gruppen als „DEI“ (Diversity, Equity, Inclusion) für unerwünscht erklärt und in den eigenen Behörden abgebaut. Unternehmen und Anwaltskanzleien setzt er unter Druck, es ihm nachzutun. Strukturelle Benachteiligungen werden durch diese vielfältigen Angriffe auf die Bürgerrechtsarchitektur geleugnet. Die Mittel für ihre Analyse und den Kampf gegen sie werden geschwächt und individualisiert. Rassismus wird in Trumps Amerika so letztlich zur Privatsache erklärt.
Source: faz.net