Brief an Das Erste und Zweites Deutsches Fernsehen: Bundesverfassungsgericht entscheidet erst 2026 zum Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit. Wie die Karlsruher Richter den ARD-Anstalten und dem ZDF schriftlich mitgeteilt haben, werden sie in diesem Jahr keine Entscheidung über deren Verfassungsbeschwerde mehr treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten im November 2024 dagegen geklagt, dass die Bundesländer nicht die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollten.

Die Länder hatten das damit begründet, dass durch die Nutzung von einer Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen, die Sender für zwei Jahre ausreichend finanziert seien. Die KEF bestritt diese Aussage. Zudem solle der Berechnungszeitraum für den Rundfunkbeitrag auf zwei Jahre verkürzt und der Finanzbedarf ab 2027 neu berechnet werden.

Drei Bundesländer hatten die Zustimmung zu dieser Vereinbarung von einer Rücknahme der Verfassungsklage abhängig gemacht. Da das nicht erfolgte, wird der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht in Kraft treten und bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Nach Ansicht von Beobachtern prüft das Bundesverfassungsgericht die Argumente beider Seiten sehr gewissenhaft. Es hätten bisher zwei schriftliche Anhörungen von Experten und Beauftragten der Sender und Länder stattgefunden. Eine mündliche Anhörung sei nicht geplant. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten bedeutet ein späteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Haushaltspläne für 2026, über die die Rundfunkräte und beim ZDF der Fernsehrat Ende des Jahres entscheiden, angepasst werden müssen. Dazu werden auch mögliche Einsparungen gehören.

Source: faz.net