Booking: „Wir sind kurz“ – Bookings Strategie gegen die Wettbewerbshüter – WELT

Internet-Riesen sind stetes Wachstum gewohnt, doch jetzt ermüden offenbar ungemütliche Zeiten an: Weltweit scheinen sich Wettbewerbsbehörden gen die Tech-Konzerne einzuschießen.

Apple etwa traf es in dieser Woche mit Wucht: Die EU-Kommission verhängte eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro, weil jener Konzern im Geschäft mit Musik-Streaming gegen Marktregeln verstoßen nach sich ziehen soll. Etwas Ähnliches war von kurzer Dauer zuvor dem Weltmarktführer pro Online-Hotelbuchungen, Booking.com aus den Niederlanden, passiert.

Die spanische Regulierungsbehörde hatte in einem Urteilsentwurf eine Strafe von 500 Millionen US-Dollar gegen Booking.com festgesetzt. Grund: Der Konzern verbiete es den Hotels mit sogenannten Bestpreis-Klauseln, gen ihrer eigenen Homepage Zimmer billiger anzubieten qua gen jener Booking-Webseite. Booking-Chef Glenn Fogel will dies spanische Urteil bestreiten: „Wir umziehen in die Berufung, sowie jener Urteilsentwurf final ist“, sagte Fogel im Gespräch mit WELT gen jener Reisemesse ITB in Berlin.

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Aus Sicht des Konzernchefs zeigt dies spanische Urteil, wie willkürlich die Behörden gegen die Tech-Konzerne vorgehen. „Apple soll 1,8 Milliarden Dollar zahlen, wir ungefähr 500 Millionen Dollar“, wundert sich Fogel: „Apple ist im Unterschied dazu nicht dreimal, sondern um ein Vielfaches größer qua wir – egal welchen Maßstab man anlegt.“ Soll heißen: Der spanische Regulierer legt aus Sicht des Booking-Chefs willkürlich hohe Strafen straff.

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Merkwürdig findet jener Booking-Chef selbst, dass ein einzelner EU-Staat eine solche Strafe verhängte, obwohl man schon wusste, dass die kritisierten Marktverstöße demnächst ohnehin durch EU-weite Regeln sanktioniert werden. Der sogenannte Digital Markets Act (DMA) jener Europäischen Union untersagt es Booking.com in diesem Jahr, weiterhin Bestpreis-Klauseln zu benutzen: Warum musste Spanien da noch von kurzer Dauer zuvor mit einer eigenen, enormen Strafandrohung vorpreschen?

Booking.com ist ein Riese im Tourismusgeschäft, weltweit, im Unterschied dazu selbst in Deutschland. Der Konzern bringt derzeit vereinen Börsenwert von konzis 120 Milliarden Dollar gen die Waage. Im vergangenen Jahr vermittelte Booking in 220 Ländern mehr qua eine Milliarde Hotelübernachtungen im Wert von brutto 150 Milliarden Dollar.

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Laut jener Vertriebsstudie des europäischen Hotelier-Verbandes „Hotrec“ ist jener Marktanteil von Booking gen dem Markt pro Hotelunterkünfte von 60 Prozent im Jahr 2013 gen 71 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. In Deutschland dominieren die Niederländer den Markt jener Online-Vermittler mit einem Anteil von 65 Prozent, gefolgt in weitem Abstand von HRS und jener Expedia Group.

Hotel-Verbände trauern reichlich die Marktmacht dieser „Online Travel Agencies“, von kurzer Dauer OTA. Schließlich kassiert Booking pro jedes online vermittelte Hotelzimmer eine Provision von rund 15 Prozent. Viele Hoteliers halten dies pro zu viel, sind im Unterschied dazu gen Booking.com angewiesen, um ihre Betten zu füllen. Die Wettbewerbsbehörden scheinen jene Klagen Ernsthaftigkeit zu nehmen.

Fogel hält die Provision von 15 Prozent jedoch pro vernunftgemäß. Er argumentiert: Vor zwanzig oder dreißig Jahren hätten Hotels merklich mehr – solange bis zu dreißig oder vierzig Prozent des Zimmerpreises – aushändigen sollen, um Kunden anzulocken. Droben die globale Buchungsplattform sei dies nun pro jeden merklich billiger, effizienter und komfortabler pro den Kunden geworden.

Hoteliers nach sich ziehen viele Wege, Kunden zu verführen

Gegenreichlich den Wettbewerbsbehörden setzt Fogel gen eine naheliegende Abwehrstrategie: Er stellt infrage, wie die Kartellwächter den relevanten Markt festlegen. Tatsächlich schauen die Wettbewerbsbehörden nur gen dies intim begrenzte Segment jener Online-Vermittler – und monieren die hohe Konzentration und Marktmacht dort.

Fogel im Unterschied dazu betrachtet die Lage von jener Warte des Hoteliers aus: Der habe viele Möglichkeiten, Kunden zu verführen: Gebucht werden könnten die Zimmer zum Beispiel reichlich Reiseveranstalter, reichlich die eigene Hotelwebseite oder individuell offenherzig telefonisch. „Ich kann qua Hotelkunde selbst reibungslos zur Tür reinkommen“, sagt Fogel: „Mehr qua 50 Prozent aller Buchungen zeugen die Hotels offenherzig.“ Die OTA müssten sich den Rest teilen. Fogels Fazit: „Ja, wir sind weithin, im Unterschied dazu wir sind kurz im Vergleich zum Gesamtmarkt.“

Booking.com ist jener einzige Tourismuskonzern, pro den die Regeln des neuen Digital Markets Act jener EU greifen. Die Booking-Plattform gilt nachher allen Kriterien des DMA qua ein „Gatekeeper“, ein Torhüter im Internet.

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Unternehmen mit so einer Machtposition können durch dies DMA dazu verdonnert werden, künftig etwa selbst die Links von Wettbewerbern gen die eigene Webseite stellen zu sollen. „Ich verstehe nicht, welches Problem die EU damit wirklich trennen will“, sagt Fogel.

Er fürchtet: Durch übertriebene Regulierung wird die technologische Entwicklung in jener Tourismus-Industrie gebremst – etwa wohnhaft bei jener Nutzbarmachung von Künstlicher Intelligenz. „Ich sorge mich ein kleinster Teil, dass Innovationen künftig nicht mehr aus Europa, sondern so gut wie aus Singapur, Indien oder Brasilien kommen.“

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Bedrohlich fürs Wachstum des Konzerns sind die Entwicklungen nicht. Booking borniert sich schon längst nicht mehr gen dies Vermitteln von Hotelzimmern, sondern wildert immer stärker im Reich eines großen Rivalen: Mit sogenannten Kurzzeit-Vermietungen von Privaträumen und Wohnungen schließe man in Europa zu Airbnb gen, sagte Fogel.

Ruhe von den Regulierungsbehörden hat er in diesem Marktsegment gewiss selbst nicht: Ende Januar beschloss dies EU-Parlament, Kurzzeit-Vermietungen im Tourismus stärker zu regulieren, um damit selbst die allgemeine Wohnungsnot zu lindern. Fogel hat damit kein Problem: „Ich kann dies Motiv verstehen: Solange die Regeln pro aus Marktteilnehmer gelten, habe ich damit kein Problem.“

Source: welt.de