Bewährungsstrafe zu Gunsten von Laserpointer-Angriff aufwärts Polizeihubschrauber

Wegen eines Angriffs mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg einen 51-jährigen Mann zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Piloten des Hubschraubers durch den Laserstrahl gefährden wollte und dabei zumindest billigend in Kauf nahm, die Besatzung zu verletzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung vorgeworfen – beide Tatbestände bestätigte das Gericht in seinem Urteil. Eine Sprecherin erklärte, der Laser sei so stark gewesen, dass er das menschliche Auge tatsächlich hätte schädigen können.

Der Vorfall ereignete sich am 29. Januar 2024, als der Hubschrauber in rund 500 Metern Höhe über einer unangemeldeten Demonstration von Landwirten nahe der A7 in Hamburg-Waltershof stand. Etwa 100 Traktoren blockierten damals den Verkehr rund um den Finkenwerder Ring und sorgten für erhebliche Behinderungen im Hafen und auf der Autobahn. Der Hubschrauber war im Einsatz, um die Lage aus der Luft zu beobachten.

Erhebliche Gefahrensituation

Laut Anklage richtete der 51-Jährige den Laserpointer mehrfach auf das Cockpit des Helikopters. Der Pilot bemerkte die Blendwirkung rechtzeitig und wandte seinen Blick ab, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Der Aufklärungsflug musste daraufhin abgebrochen werden – ein Vorgang, den Polizei und Justiz regelmäßig als gravierend einstufen, weil Laserblendungen Piloten orientierungslos machen können und damit im Ernstfall die Sicherheit von Besatzung und Umfeld gefährden.

Das Gericht wies darauf hin, dass trotz des glimpflichen Ausgangs eine erhebliche Gefährdungssituation bestanden habe. Der Laserstrahl sei stark genug gewesen, um bleibende Schäden hervorzurufen, und der Abbruch des Fluges zeige, wie ernst die Situation vor Ort gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft könnten Rechtsmittel einlegen.

Source: welt.de