Berufungsprozess: Melanie Müller wegen Hitlergruß-Vorwurf zu Geldstrafe verurteilt

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum
hinreißen lassen, mehrfach den gesteckten rechten Arm nach oben zu
strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht
Leipzig. Müller wurde nun zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro (insgesamt 3.500 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes
zu einer
Geldstrafe über insgesamt 80.000 Euro verurteilt, aufgeteilt auf 160
Tagessätze zu je 500 Euro. Dagegen hatte Müller Berufung
eingelegt.

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