Berufungsprozess gegen Marine Le Pen: Diesmal recht verbindlich
Marine Le Pen kommt früh, auch an diesem Vormittag, wie fast immer in diesen Tagen. Schon eine Viertelstunde, bevor ihre Verhandlung beginnt, betritt sie den Gerichtssaal in Paris. Kurz bespricht sie sich mit ihren Anwälten, dann legt sie ein paar Zettel auf das weiße Pult, an dem sie den Rest des Tages verbringen wird. Später wird sie davon sprechen, dass sie früher manchmal zu nachlässig gewesen sei. Dass sie Dinge habe laufen lassen, die sie besser nicht hätte laufen lassen sollen.
Aber nun darf sie sich keine Nachlässigkeit mehr erlauben. Kein falsches Wort, keine unnötige Provokation. Hier, an diesem Pult, muss sie die Kontrolle bewahren. Damit ihre politische Karriere nicht vorzeitig endet.
Seit einer Woche wird in Paris gegen Le Pen und elf weitere Angeklagte verhandelt. Fast alle sind Mitarbeitende oder Abgeordnete ihrer Partei, des nationalistischen Rassemblement National (RN). Le Pen selbst war im vergangenen März wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Außerdem darf sie fünf Jahre lang für kein öffentliches Amt kandidieren. Die dreifache Präsidentschaftskandidatin wäre damit von der nächsten Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 ausgeschlossen. Es sei denn, das Berufungsgericht, vor dem sie nun steht, korrigiert das Urteil der ersten Instanz.
Der Prozess findet im Pariser Justizpalast statt, nur ein paar Schritte entfernt von Notre-Dame. Der Saal, in dem verhandelt wird, ist mit Holz getäfelt, mächtige Kronleuchter hängen von der Decke. An der Stirnseite ein verblichener Wandteppich mit historischen Motiven, darüber, eingefasst von goldenem Stuck, die lateinischen Worte ius und lex, Recht und Gesetz. Der Saal würde eine prächtige Kulisse für jeden Gerichtsfilm bieten, aber Film- und Tonaufnahmen sind strikt verboten. Dafür sitzen gleich vier Gerichtszeichner vorne im Saal.
Le Pen hatte schon am ersten Verhandlungstag kurz das Wort ergriffen. Sie selbst sei sich zwar keiner Schuld bewusst, sagte sie da. Aber „falls ein Delikt begangen worden ist“, wolle sie dem Gericht versichern, dass weder sie noch die anderen Angeklagten das Gefühl gehabt hätten, „auch nur das geringste Vergehen begangen zu haben“.
Hinter diesen gedrechselten Worten verbirgt sich eine veränderte Strategie der Verteidigung. Im ersten Verfahren war Le Pen durchweg forsch und aggressiv aufgetreten. Damals hatte sie jedes Vergehen geleugnet und argumentiert, die Vorwürfe gegen sie und ihre Partei seien vor allem politisch motiviert gewesen. Die Richterinnen und Richter hatten ihre harte Strafe später auch damit begründet: dass Le Pen überhaupt keine Einsicht gezeigt habe. Diesen Eindruck will sie nun offensichtlich korrigieren.
Während ihrer Vernehmung steht Le Pen aufrecht am Pult. Sie verzichtet auf lange Ausführungen und große Gesten. Immer wieder stimmt sie der Vorsitzenden Richterin, die sie befragt, zu: „Frau Präsidentin, Sie haben Recht“, „ich bin vollkommen einverstanden mit Ihnen“.
Je präziser die Richterin fragt, desto vager wird Le Pen
Die Vorwürfe gegen Le Pen führen zurück in eine Zeit, in der sie selbst Europaabgeordnete und ab 2011 Parteivorsitzende war. Damals sollen sie und andere Abgeordnete mit Geldern, die für die Arbeit im Europaparlament vorgesehen waren, Mitarbeitende bezahlt haben, die für die Partei – sie hieß damals noch Front National (FN) – tätig waren. Le Pen soll das System von ihrem mittlerweile verstorbenen Vater, der ebenfalls Europaabgeordneter war, übernommen und ausgebaut haben.
Obwohl Le Pen nun einräumt, dass sie mit den Beschäftigungsverhältnissen möglicherweise gegen die Regeln des Europaparlaments verstoßen haben könnte, bestreitet sie, dass es sich dabei um ein organisiertes System gehandelt habe. „Niemals im Leben hätte ich von einem Abgeordneten verlangt, dass er einen Assistenten einstellt, um für den FN zu arbeiten“, sagt sie. Im Übrigen sei das Europaparlament über die Verträge mit den Mitarbeitern informiert gewesen und habe diese lange Zeit nicht beanstandet.
Hinter Le Pens Verteidigung steht ein klares Kalkül. Nur wenn ihr und den anderen Angeklagten eine Absicht nachgewiesen werden kann, hätte sie sich schuldig gemacht. Tatsächlich gibt es zahlreiche Hinweise, die eine solche Absicht nahelegen. Besonders schwer wiegen die Aussagen mehrerer ehemaliger Abgeordneten. Demnach habe Le Pen sie im Juni 2014, nach der Europawahl, darauf verpflichtet, Assistenten für die Arbeit der Partei abzustellen.
Als die Richterin Le Pen mit diesen Aussagen konfrontiert, entgegnet diese: „Das ist falsch, ich weise das auf das Entschiedenste zurück.“ Die Richterin setzt nach. Zwei Wochen nach dem Treffen hatte einer der Abgeordneten, Jean-Luc Schaffhauser, den damaligen Schatzmeister des FN in einer Mail gewarnt: Le Pen verlange von den Abgeordneten, Scheinverträge für die Mitarbeiter zu unterschreiben. Der Schatzmeister schrieb damals zurück: „Ich glaube, Marine weiß das alles.“ Nichts habe sie gewusst, sagt Le Pen daraufhin. Schaffhauser sei außerdem „sehr cholerisch“ gewesen. Doch je präziser die Vorhaltungen der Richterin werden, desto vager antwortet Le Pen: „Ich kann mir nicht alles behalten.“
Am Dienstagabend, nach den ersten viereinhalb Stunden am Pult, lässt sich Le Pen auf ihren Stuhl fallen. Wie eine Boxerin, die nicht besiegt worden ist, aber doch einige Wirkungstreffer kassiert hat. Die Verhandlungen werden bis Mitte Februar fortgesetzt, das Urteil wird im Frühsommer erwartet. Dass das Berufungsgericht die Vorwürfe gänzlich fallen lässt, ist unwahrscheinlich. Zu offensichtlich scheinen die Beweise zu sein. Aber Le Pen braucht keinen Freispruch, um bei der nächsten Präsidentschaftswahl antreten zu können. Ihr würde es schon reichen, wenn das Gericht ihr Strafmaß reduziert.