Beispiel Frankfurt: So läuft es, wenn Schwarzfahrer keine Anzeige mehr bekommen

Seit September 2025 vollzieht die Stadt Frankfurt am Main in der Praxis, wofür sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) jetzt ausgesprochen hat: die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Wer seither in der U-Bahn, der Straßenbahn oder einem städtischen Linienbus ohne Fahrschein erwischt wird, muss nicht mehr mit einer Strafanzeige rechnen – und in der Folge unter Umständen mit einer Gefängnisstrafe. Zwar verlangen die Kontrolleure nach wie vor ein erhöhtes Beförderungsgeld von 60 Euro. Doch die städtischen Verkehrsgesellschaften erstatten auf Weisung des Magistrats keine Anzeige mehr.
Schon länger wird über eine Abschaffung oder Abschwächung des Paragraphen 265a diskutiert, wonach das Erschleichen von Beförderungsleistungen eine Straftat ist. Die dabei vorgetragenen Argumente haben auch die Debatte im Frankfurter Stadtparlament geprägt: Fahren ohne Fahrschein sei ein Armutsdelikt, begründete Die Linke ihren Antrag. Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müsse, weil er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen könne, habe häufig keine Arbeit, sei suchtkrank oder obdachlos. Ein Verzicht entlaste zudem die Justiz.
Die CDU hingegen verwies auf die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen durch Schwarzfahren; der Antrag sei eine Schwächung der Ehrlichen. Doch sie stand damit allein. Am Ende stimmte eine Mehrheit aus Grünen, SPD, Volt, der Linkspartei und mehrerer weiterer kleiner Fraktionen sowie einzelner Stadtverordneter zu.
Dunkelziffer der Schwarzfahrer weit höher
Nach Kontrollen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), die in Hessens größter Stadt Straßenbahnen und U-Bahnen betreibt, waren 2023 noch fast 4000 Strafanzeigen gestellt worden. Hinzu kamen im selben Jahr 470 Strafanzeigen in Linienbussen. 2024 waren es deutlich weniger. Jetzt fallen die Anzeigen ganz weg, wenn es allein um das Schwarzfahren geht.
Weitgehend unverändert müssen nach Angaben des Mobilitätsdezernats im Jahr etwa 23.000 Personen ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen, weil sie erwischt wurden. Die tatsächliche Zahl der Schwarzfahrer unter den jährlich 231 Millionen Nutzern des Frankfurter Nahverkehrs ist allerdings deutlich höher. Wenn für Kontrollen ganze Stationen abgeriegelt wurden, konnten 2024 etwa 3,4 Prozent der Überprüften keinen Fahrschein vorzeigen. Ähnlich hoch war die Quote in den Bussen.
Die in einem solchen Fall weiterhin fälligen 60 Euro sieht der Frankfurter Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Die Grünen) als Signal, dass Schwarzfahren nach wie vor sanktioniert werde. Die engmaschigen Kontrollen verhinderten eine „Freifahrscheinmentalität“. Und trotz des Verzichts auf Strafanträge werde die erhöhte Beförderungsgebühr „selbstverständlich“ weiterhin zivilrechtlich eingetrieben. Nach dem Beschluss teilte er mit, es gehe auch um Gleichbehandlung. Schließlich sei Parken ohne Parkschein keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Der Dezernent sprach sich aber für eine bundesweit einheitliche Regelung aus, um eine unübersichtliche Rechtslage im öffentlichen Personenverkehr zu vermeiden.
Unterschiedliche Regeln je nach Verkehrsträger
Dies war einer der Gründe, weshalb sich der Magistrat vor zwei Jahren in einem Bericht noch deutlich skeptischer zum Verzicht auf Anzeigen geäußert hatte. Denn der Nahverkehr in Südhessen ist mit einem einheitlichen Tarifsystem unter dem Dach des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) organisiert. Die Frankfurter Verkehrsgesellschaften scheren mit dem Verzicht auf Anzeigen nun aus, sodass jetzt auch innerhalb des Stadtgebiets unterschiedliche Regelungen gelten. Wer von der städtischen U-Bahn in die S-Bahn umsteigt, muss weiterhin mit einer Strafanzeige rechnen. Der gleiche Unterschied gilt für städtische Linienbusse und Regionalbusse.
Frankfurt ist aber nicht die erste Ausnahme im RMV-Gebiet. Die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz haben schon Ende 2023 und Mitte 2024 entsprechende Beschlüsse gefasst. Allerdings verzichtet die Mainzer Verkehrsgesellschaft keineswegs auf Strafanzeigen, wie jüngst die Antwort von Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger (Die Grünen) auf eine Anfrage der Mainzer Linken gezeigt hat. Und zwar nicht nur nach verbalen oder körperlichen Übergriffen, die naturgemäß nicht unter das Delikt der Beförderungserschleichung fallen, sondern auch beim dritten dokumentierten Schwarzfahren innerhalb von zwei Jahren.
Dabei werde jedoch geprüft, ob es sich um einen sozialen Härtefall handele und deshalb eine Freiheitsstrafe drohe. Im vergangenen Jahr sind in Mainz auf diese Weise immer noch fast 1000 Anzeigen zusammengekommen. In Frankfurt galt bis zur Abschaffung eine weniger strenge Regel: Für eine Anzeige musste ein Schwarzfahrer innerhalb von 90 Tagen dreimal erwischt worden sein.
Dem Rhein-Main-Verkehrsverbund entgehen nach eigenen Angaben jährlich Einnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro durch Fahrgäste ohne Fahrschein. Die Summe sei in dem zu großen Teilen steuerfinanzierten Nahverkehr aber nötig und müsse letztlich von allen anderen Fahrgästen mitgetragen werden. Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit seinen 600 Mitgliedern spricht sich gegen eine Änderung der Rechtslage aus und führt außer den Einnahmeausfällen auch gefährliche Situationen bei Kontrollen als Argument an.
Auch unter den Beschäftigten der Nahverkehrsunternehmen gibt es offenbar etliche, die kritisch auf die Entkriminalisierung blicken. Die Gewerkschaft Verdi registriert nach den Worten einer Sprecherin unter ihren Frankfurter Mitgliedern eine „deutlich wahrnehmbare Stimmung“, wonach die Beschäftigten das Fahren ohne Fahrschein als Missachtung ihres Berufs betrachten und Schwarzfahrer „angemessen bestraft“ sehen wollen.
Source: faz.net