Bayer und Glyphosat: „Dies ist noch nicht jener Befreiungsschlag“

Die Freude währte nicht mal einen Tag. Am Dienstag hatte die Börse erleichtert auf die Nachricht reagiert, dass der deutsche Agrar- und Pharmakonzern in den USA einen weiteren milliardenschweren Vergleich um Glyphosat geschlossen hat. Der Aktienkurs legte um mehr als sieben Prozent zu, und Bayer war damit Tagesgewinner im Dax. Erstmals seit Sommer 2023 war der Kurs wieder auf fast 50 Euro gestiegen. Doch schon am Mittwoch folgte eine dramatische Gegenreaktion: Die Titel rutschten um mehr als elf Prozent ab. Bei vielen Investoren überwog offenbar die Skepsis. Das mag auch damit zusammenhängen, dass Monsanto für Bayer schon so oft unangenehme Überraschungen bereitgehalten hat.
Der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson hat immer betont, dass er die Rechtsrisiken rund um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bis Ende dieses Jahres deutlich eindämmen will. Am Dienstag wollte Bayer einen großen Schritt auf diesem Weg machen und teilte mit, man habe mit führenden Kanzleien von Klägern eine Vereinbarung erzielt, die eine Zahlung von bis zu 7,25 Milliarden Dollar vorsieht. Das Abkommen umfasse gegenwärtige und auch mögliche künftige Klagen, und es ist sehr langfristig angelegt. Es sieht Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren vor, die von Jahr zu Jahr abnehmen sollen. Der Amerikaner Anderson, der Bayer seit Juni 2023 führt, nannte den Vergleich in einer Videokonferenz einen „wichtigen Meilenstein“. Bayer gehe damit einen großen Schritt, um die Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat „signifikant einzudämmen“.
Ein hoher Preis
Bayer bezahle „einen hohen Preis für die außergerichtliche Einigung“, sagte hingegen Markus Manns von Union Investment. Der Analyst, der Bayer schon lange beobachtet, sieht die Chancen für eine richterliche Genehmigung des Vergleichs zwar höher als beim letzten Mal, allerdings sei die Einigung nicht bindend. Einzelne Klagen seien weiterhin möglich. „Bayer hat wahrscheinlich das Beste aus einer verfahrenen Situation herausgeholt, aber dies ist noch nicht der Befreiungsschlag, auf den viele Investoren gehofft haben“, sagte Manns.
Die Glyphosat-Klagen lasten seit Jahren auf dem Aktienkurs von Bayer. Der Konzern hat sie sich in seiner Agrarsparte mit der Übernahme des amerikanischen Saatgutunternehmens Monsanto ins Haus geholt, die 2016 angekündigt und 2018 vollzogen wurde. Bayer zahlte damals 66 Milliarden Dollar für die Akquisition. Schon bald nach dem Zusammenschluss erlitt der Konzern schwere Niederlagen in Gerichtsverfahren mit Klägern, die Monsantos Herbizide für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machten. Bayer wurde zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, und dies lockte zusätzliche Kläger an. Bayer vertritt zwar die Position, dass Glyphosat nicht gesundheitsgefährdend ist, und das Unternehmen hat in der Zwischenzeit auch einige Rechtsstreitigkeiten gewonnen. Trotzdem hat es sich auch auf Vergleiche eingelassen. Schon 2020 wurde eine mehr als zehn Milliarden Euro teure Vereinbarung geschlossen, die einen Großteil der Klagen beilegen sollte. Schon damals hoffte Bayer darauf, sich des Rechtsrisikos damit entledigen zu können, das war allerdings eine Fehleinschätzung. Auch danach blieben allerdings viele Auseinandersetzungen ungelöst, heute gibt es rund 67.000 offene Fälle.
Hoffnung auf den Supreme Court
Den neuen Vergleich hat der Konzern jetzt in einer Zeit geschlossen, in der er auch auf eine Grundsatzentscheidung rund um Glyphosat vom Obersten Gerichtshof in Washington wartet. Die Richter haben kürzlich wie von Bayer erhofft entschieden, den Fall anzunehmen, und sollten sie sich zugunsten des Unternehmens entscheiden, könnte dies vielen Klagen die Grundlage entziehen. Eine Anhörung für den Fall ist für den 27. April angesetzt. Eine Entscheidung wird für Juni erwartet.
Anderson beschrieb die jetzt geschlossene Vereinbarung als Ergebnis „monatelanger schwieriger Verhandlungen“. Sie sei neben dem Verfahren am Obersten Gerichtshof ein wichtiges Element in der „mehrgleisigen Strategie“ von Bayer für die Rechtsstreitigkeiten. „Der Sammelvergleich und die Entscheidung des Supreme Court sind beide notwendig, um diese Rechtsstreitigkeiten möglichst umfassend, möglichst sicher und möglichst schnell einzudämmen“, sagte er. Diese beiden Elemente verstärkten sich auch gegenseitig. Hätte der Gerichtshof den Fall nicht angenommen, wäre der Vergleich nicht möglich gewesen. Auf das Abkommen hat sich Bayer Anderson zufolge nicht zuletzt deshalb eingelassen, um sich wieder auf sein Geschäft konzentrieren zu können, anstatt von juristischen Auseinandersetzungen abgelenkt zu sein, „die noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnten“. Der Vergleich muss nun vom zuständigen Gericht im US-Bundesstaat Missouri, das für die meisten der verbleibenden Fälle zuständig ist, genehmigt werden. Die Kläger haben dann noch immer die Möglichkeit, das Abkommen per „Opt-out“ abzulehnen. Das Unternehmen wiederum kann die Vereinbarung aufkündigen, wenn es aus seiner Sicht zu viele „Opt-outs“ gibt.
Vergleich könnte noch wackeln
Anderson zeigte sich nun aber zuversichtlich, dass die „weit überwiegende Mehrheit“ der Kläger in den Vergleich einwilligt. Allerdings dürfte dies auch von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abhängen. Bayer sagt, ein Urteil zu seinen Gunsten würde die Anreize für ein „Opt-out“ reduzieren. Das heißt, umgekehrt könnte der Vergleich auch wieder ins Wackeln geraten, falls Bayer vor dem Supreme Court verliert. Anderson sagte, er wolle nicht darüber spekulieren, was das Unternehmen in diesem Fall tun würde. Aber es sei auf „verschiedene Szenarien“ vorbereitet. Eine positive Entscheidung ist für Bayer nach Andersons Darstellung auch deshalb wichtig, weil damit auch Fälle abgedeckt wären, die von dem jetzt geschlossenen Vergleich nicht erfasst sind. Also zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten, die Bayer verloren hat und sich nun in Berufungsverfahren befinden.
Nach Ansicht von Union-Investment-Analyst Manns erkaufe sich Bayer mit der Einigung zwar Zeit, aber ohne ein für Bayer positives Urteil vor dem Supreme Court könnte in ein paar Jahren „eine neue Klagewelle“ auf Bayer zurollen. „Bayers Herausforderung wird darin liegen, das Entschädigungsprogramm attraktiv genug zu gestalten, um eine erneute Klagewelle zu vermeiden, gleichzeitig aber die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten“, sagte Manns. Auch Richard Vosser von J.P. Morgan verweist darauf, dass durchaus die Möglichkeit bestehe, dass sich zu viele Kläger gegen einen Vergleich entscheiden, was den gesamten Deal dann platzen ließe. In einer ersten Kurzstudie beließ Vosser das Kursziel für Bayer bei 50 Euro. Auch die UBS hat die Einstufung von Bayer zunächst auf „Neutral“ belassen, das Kursziel der Schweizer Bank ist mit 32 Euro deutlich unter dem aktuellen Kurs.
Rückstellungen erhöht
Bayer muss für den Vergleich auf jeden Fall tief in die Tasche greifen: Neben dem jetzt auf 7,25 Milliarden Dollar bezifferten Abkommen hat Bayer nach eigener Aussage auch noch andere Vergleiche zu vertraulichen Konditionen abgeschlossen. Darunter sind Glyphosat-Fälle sowie Rechtsstreitigkeiten um PCB-Schadstoffe, die das Unternehmen ebenfalls seit einiger Zeit beschäftigen. All diese Vereinbarungen veranlassen Bayer nun dazu, seine Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro aufzustocken. Für das laufende Jahr erwartet das Unternehmen Auszahlungen von fünf Milliarden Euro, und aus diesem Grund geht es davon aus, dass der freie Mittelzufluss (Free Cashflow) negativ ausfallen wird. Für die kommenden fünf Jahre wird mit jährlichen Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund einer Milliarde Euro gerechnet, im Rest des vereinbarten 21 Jahre langen Zeitraums sollen die Zahlungen „deutlich abfallen“. Die unmittelbare Finanzierung der Ausgaben hat Bayer nach eigenen Angaben mit einer am Dienstag unterzeichneten Kreditlinie von acht Milliarden Dollar gesichert.
Kein Schuldeingeständnis
In vielen der Glyphosat-Klagen ist argumentiert worden, Bayer hätte nach dem Recht einzelner Bundesstaaten vor den Gesundheitsrisiken des Mittels warnen müssen. Der Konzern hält dagegen, dass Glyphosat auf Bundesebene von der Umweltbehörde EPA als sicher eingestuft worden sei. Inwiefern das Bundesrecht Vorrang hat, ist nun eine zentrale Frage in dem Verfahren vor dem Supreme Court. Und sollten sich die Richter zugunsten von Bayer entscheiden, könnte bestehenden und künftigen Klagen die Grundlage entzogen werden. Dem Unternehmen zufolge würde damit auch Rechtssicherheit für künftige Innovationen geschaffen.
Bayer betonte am Dienstag, der Vergleich enthalte „keinerlei Schuldeingeständnis“. Anderson sagte, er ändere nichts an der „Wahrheit“, dass Glyphosat von Regulierungsbehörden in den USA und anderswo als sicher eingestuft worden sei. „Der Vergleich ist zwar wichtig für unser Unternehmen. Wir haben aber weiterhin große Vorbehalte gegen ein dysfunktionales Rechtssystem, das ihn erst nötig gemacht hat.“ Schon vor dem jetzt geplanten zweiten milliardenschweren Vergleich hat Bayer seit der Monsanto-Übernahme mehr Geld in Gerichtskosten und Vergleiche gesteckt, als es im gleichen Zeitraum in Forschung und Entwicklung investieren konnte.