Barrierearmut: Kabinett bringt Reform zur Barrierefreiheit uff den Weg
Die Bundesregierung möchte die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung verbessern. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Demnach sollen etwa der Einzelhandel oder die Gastronomie mobile Rampen bereitstellen. Bis 2045 müssen dem Gesetz zufolge zudem alle bestehenden Gebäude des Bundes barrierefrei werden. Je mehr Barrieren abgebaut würden,
desto stärker sei die Gesellschaft, sagte Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD).
Die Behörden sollen künftig mehr Hinweise und Informationen in einfacher Sprache anbieten. Die Pflicht von Bundesbehörden, Unterlagen wie Bescheide und Formulare barrierefrei anzubieten, wird ausgeweitet. Militärisch genutzte Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitsbehörden sind von den Vorgaben ausgenommen.
Private Firmen sollen Zugang zu Leistungen und Gütern ermöglichen
Private Firmen sind laut Entwurf nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet – stattdessen soll auf Eigenverantwortung gesetzt werden. Im Bedarfsfall sollen Unternehmen zwar durch angemessene Vorkehrungen den Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen ermöglichen. Alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen gelten laut Entwurf aber „als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
Unternehmen, Organisationen und Bundesbehörden sollen zudem kostenlose Beratungsangebote durch eine Bundesfachstelle wahrnehmen können. Es soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden.
Verbände und Behindertenbeauftragter sehen den Entwurf als unzureichend
Kritik an dem Entwurf kam von Verbänden und aus der Politik. Der Sozialverband VdK bezeichnete die Reform als unzureichend und sprach sich für Nachbesserungen aus. „Die Privatwirtschaft muss endlich stärker in die Verantwortung genommen werden, und die Durchsetzung der Rechte muss sichergestellt sein“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Bettele verwies zudem auf weitere betroffene Personengruppen. Es gehe nicht nur um die über 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, sondern auch um ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, sagte sie.
Das Ziel, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, teilte der Behindertenbeauftragte, Jürgen Dusel, mit. Der Gesetzentwurf bringe zwar punktuelle Verbesserungen, wenn bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder der Einbau eines Fahrstuhls immer als unverhältnismäßig gelte, „kommen wir aber langfristig nicht weiter“, sagte er. Der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Leander Palleit, teilte mit, der Entwurf bleibe deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.
SPD macht Reiche für Verzögerungen bei Entwurfsbeschluss verantwortlich
Die Zustimmung des Bundestags zu dem Gesetz steht noch aus. Ursprünglich hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf schon im Sommer beschließen wollen. Das Bundeswirtschaftsministerium habe jedoch Bedenken gehabt, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, angesichts der Verzögerungen. Ministerin Katherina Reiche (CDU) habe offenbar „nicht so den Zugang zu Menschen mit Behinderungen“. Die Abgeordneten würden bei der nun anstehenden Beratung im Bundestag intensiv hinschauen, um wirklich
gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auch möglich
zu machen, kündigte er an.