Baldiger Rechtsanspruch: An Grundschulen fehlen Zehntausende Ganztagsplätze
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu erfüllen, fehlen in Deutschland kurzfristig rund 30.000 Plätze. Das zeigt ein Bericht, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Zahl bezieht sich demnach auf den ersten Jahrgang von Erstklässlern, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hat, ausgehend von gleichbleibender Nachfrage. Steige die Nachfrage, könnten für den Jahrgang laut Bericht sogar bis zu 65.000 Plätze fehlen.
Blickt man darüber hinaus auf die Klassen
zwei bis vier, ergibt sich je nach Szenario mittelfristig ein zusätzlicher Bedarf von
166.000 bis 284.000 Plätzen. Bis zum Schuljahr 2029/30, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse gilt, könnten den Ländern gar bis zu 339.000 Plätze fehlen.
Zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es dabei gravierende
Unterschiede: In Westdeutschland nahmen im Schuljahr 2023/24 rund 51
Prozent der Kinder einen Ganztagsplatz in Anspruch; in Ostdeutschland
waren es 84 Prozent. Laut dem Bericht müssen die Kapazitäten dauerhaft weiter ausgebaut werden.
Im Schuljahr 2023/24 besuchten der Auswertung zufolge rund 1,9 Millionen Kinder eine Ganztagsschule oder einen Hort.
Das entsprach 57 Prozent innerhalb der entsprechenden Altersgruppe. Ein
Jahr zuvor waren es etwa 1,8 Millionen Kinder.
Bundesweit sollen alle Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr
eingeschult werden, für die ersten vier Schuljahre Anspruch auf einen
Ganztagsplatz bekommen. Die erste Stufe des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung tritt am 1. August in Kraft, zunächst nur für Erstklässler.
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