Auslandsreisen und Wehrdienst: Was gilt wirklich?

Soldaten der Bundeswehr


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Stand: 08.04.2026 • 20:34 Uhr

Der Verteidigungsminister stellt nach der Verwirrung über eine Regelung im Wehrdienstgesetz klar: Männer der Altersgruppe 17 bis 45 brauchen keine Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte. Wie konnte es soweit kommen?

Brauchen junge Männer eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte?

Nein. Das hat eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums heute deutlich gemacht, ergänzend zu ähnlichen Äußerungen von Minister Boris Pistorius (SPD). „Niemand muss sich derzeit bei uns abmelden, wenn er einen längeren Auslandsaufenthalt plant“, sagte die Sprecherin in der Regierungspressekonferenz.

Nach der Diskussion der vergangenen Tage will das Ministerium allerdings sehr bald eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die dies ausdrücklich festhalten soll. Ein genaues Datum wollte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage nicht nennen, aber die verwaltungsrechtliche Klarstellung soll noch in dieser Woche kommen.

Woher rührt dann die Aufregung?

Die Diskussion dreht sich um eine bestimmte Passage im Gesetzestext. Darin ist tatsächlich davon die Rede, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, „wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“.

Allerdings will das Ministerium diesen Absatz so verstanden wissen, dass eine solche Genehmigung in der gegenwärtigen Lage zwingend zu erteilen ist – und die entsprechende Regelung demnach zurzeit für die Praxis keine Bedeutung hat.

Dies könnte auch der Grund dafür sein, warum die angekündigte Verwaltungsvorschrift erst jetzt kommen soll – rund drei Monate, nachdem das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist. Offensichtlich ist der Gesetzestext an dieser Stelle so formuliert, dass er in der politischen Debatte missverstanden werden kann. Deshalb sieht sich das Ministerium jetzt gezwungen, mithilfe einer Verwaltungsvorschrift Klarheit zu schaffen.

Ein Eingriff in die Grundrechte

Von Frank Bräutigam
Wenn man für eine längere Auslandsreise eine staatliche Genehmigung einholen muss, so wie es das geltende Wehrpflichtgesetz in § 3 Absatz 2 verlangt, dann greift das tief in die Grundrechte junger Menschen ein. Denn aus dem Grundrecht der „allgemeinen Handlungsfreiheit“ (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) folgt für jeden Bürger das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie lange man sich im Ausland aufhält. Das muss man sich im Prinzip nicht vom Staat genehmigen lassen; selbst wenn man die Genehmigung so gut wie sicher bekommen würde.

Natürlich ist es möglich, dass der Staat Grundrechte einschränkt. Dafür braucht er aber immer einen guten Grund. Genau das ist das Problem im konkreten Fall. Zweck der Genehmigung ist es nämlich laut Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1965, die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Wehrpflichtigen im Rahmen einer aktiven Wehrpflicht sicherzustellen. Aktuell gilt aber gar keine Wehrpflicht. Die Genehmigung kann ihren Zweck also nicht erfüllen. Daher steht die aktuelle Regelung verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen.

Das spricht dafür, dass das Verteidigungsministerium für Ausnahmen oder Erleichterungen sorgen muss. Per „Verwaltungsvorschrift“ will es nun klarstellen, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, solange keine Wehrpflicht gilt. Dann müssten die Betroffenen nichts beantragen, bevor sie länger ins Ausland gehen. Noch rechtssicherer wäre es, im Wehrpflichtgesetz selbst für Klarheit zu sorgen.

Gab es eine ähnliche Regelung schon einmal?

Ja, bereits während des Kalten Kriegs bestand laut Verteidigungsministerium die grundsätzliche Pflicht für wehrfähige Männer, sich solche Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Faktisch habe sie aber keine Relevanz gehabt, weil Verstöße nicht geahndet worden seien. Und dies gelte auch jetzt.

Was hat sich in Sachen Genehmigungspflicht geändert?

Neu ist, dass sich diese prinzipielle Pflicht nicht mehr auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt. Stattdessen soll sie grundsätzlich auch in Friedenszeiten gelten. Wenn auch mit der Einschränkung, dass längere Auslandsaufenthalte in der Praxis zunächst generell als genehmigt gelten sollen. Diesen Punkt will das Ministerium mit der angekündigten Verwaltungsvorschrift klarstellen.

Was passiert, wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt?

Dann könnte die Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsaufenthalten doch noch scharf gestellt werden. Das Verteidigungsministerium begründet die generelle Ausnahme von der prinzipiellen Genehmigungspflicht damit, dass der Wehrdienst zunächst auf freiwilliger Basis organisiert wird.

Falls sich die sicherheitspolitische Lage aber drastisch verschlechtert beziehungsweise sich nicht genügend junge Menschen freiwillig melden, könnte eine Teil-Wehrpflicht greifen. Vorausgesetzt, der Bundestag würde einem solchen Schritt zustimmen.

„Wir schaffen also in erster Linie Vorsorge“, sagte die Ministeriumssprecherin. „Nämlich Vorsorge für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert.“ Denn dann müsse die Bundeswehr wissen, wer verfügbar ist und ob sich wehrfähige Männer länger im Ausland aufhalten.

Eine solche Wehrerfassung – und die Frage, wie man sie verbessern kann – hat für die Bundeswehr von vornherein eine wichtige Rolle gespielt. Auch wenn dieser Aspekt während des Gesetzgebungsverfahrens in der öffentlichen Debatte etwas untergegangen ist.

Wann ist klar, ob der freiwillige Wehrdienst ausreicht?

Ein bestimmtes Datum hat die Bundesregierung nicht festgelegt. Sie will zunächst abwarten, wie sich die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den neuen Wehrdienst entwickelt. Im Sommer könnte die Zeit für eine Zwischenbilanz gekommen sein, ist in Berlin zu hören. Also rund sechs Monate nach dem Inkrafttreten des geänderten Gesetzes.

In welche Richtung die politische Debatte dann geht, ist schwer abzusehen. Dies dürfte auch von der Entwicklung an der NATO-Ostgrenze abhängen. Innerhalb der Koalition setzt man bisher unterschiedliche Akzente: Die Union dringt seit Beginn der Wehrdienstdebatte auf möglichst viele verpflichtende Elemente. Die SPD pocht bisher auf das Prinzip der Freiwilligkeit.

Source: tagesschau.de