Asylverfahren: Abschiebung in ein unbekanntes Land
Das Europaparlament hat beschlossen, dass EU-Länder Asylbewerber künftig in Drittstaaten abschieben dürfen, in denen sie weder geboren wurden noch je gelebt haben. Das Verfahren, das an das umstrittene Ruanda-Modell Großbritanniens erinnert, stammt von der Europäischen Kommission und soll Abschiebungen erleichtern, ohne dass ein reguläres Asylverfahren innerhalb der EU erfolgt. Die Parteien rechts der Mitte stimmten mehrheitlich dafür, darunter CDU/CSU- und AfD-Abgeordnete. Linke, Grüne und Sozialdemokraten stimmten mehrheitlich dagegen. Kritik gab es vor allem an der Kooperation mit rechten Fraktionen. Die Grünen warfen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) vor, für schnelle Abschiebungen „Rechtsextreme, Klimaleugner und Putin-Lobbyisten“ in Kauf zu nehmen. Wie wirksam dieses Verfahren tatsächlich ist und ob dadurch die Migration zurückgeht, analysiert Simon Langemann, Redakteur im Wirtschaftsressort der ZEIT.
Beim EU-Gipfel in Brüssel soll endgültig entschieden werden, ob die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine genutzt werden dürfen. Bundeskanzler Friedrich Merz setzt sich dafür ein, die Mittel in Form eines sogenannten Reparationsdarlehens bereitzustellen. Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist nach Brüssel gereist, um für die Freigabe der Gelder zu werben. Mehrere Mitgliedsstaaten äußern jedoch Bedenken. Besonders zurückhaltend zeigt sich Belgien, da dort beim Finanzdienstleister Euroclear der Großteil der russischen Gelder verwaltet wird. Belgien und Euroclear warnen vor rechtlichen Risiken und möglichen russischen Gegenmaßnahmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa machten deutlich, dass der Gipfel notfalls verlängert werde. Ziel sei, dass sich die EU darüber einigt, wie die Ukraine für die kommenden zwei Jahre finanziert werden solle.
Außerdem im Update: Bei der Schufa wurden verspätete Zahlungen bislang meist bis zu drei Jahre gespeichert, selbst wenn die Rechnungen inzwischen beglichen wurden. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Speicherfrist vom Einzelfall abhängt und in bestimmten Situationen auch kürzer ausfallen kann. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, erklärt Marilena Piesker, Redakteurin im Geldressort der ZEIT.
Und sonst so? Melanias eigene Dokuserie
Moderation und Produktion: Rita Lauter
Redaktion: Pia Rauschenberger
Mitarbeit: Celine Yasemin Rolle
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