Asylpolitik: Nach Albanien gebrachte Asylsuchende sind zurück in Italien

Nach einem Gerichtsurteil sind die ersten zwölf der zuvor nach Albanien gebrachten Asylsuchenden zurück in Italien. Die Männer waren zuvor die Ersten, die auf Anordnung der ultrarechten italienischen Regierung in ein Asylzentrum in Albanien gebracht wurden, um von dort aus ihren Asylantrag zu bearbeiten. Ein italienisches Gericht hatte das Vorgehen gestoppt.

Nun sind die Personen auf einem Schiff der italienischen Marine in der Hafenstadt Bari in Apulien eingetroffen. Sie wurden im örtlichen Aufnahmezentrum für Asylsuchende untergebracht. Von den ursprünglich 16 Menschen, die für ihre Asylanträge aus Italien nach Albanien gebracht wurden, waren vier bereits zuvor vom albanischen Zentrum abgewiesen und direkt nach Italien zurückgebracht worden: zwei aufgrund gesundheitlicher Tests und zwei weitere, weil sie minderjährig sind.

Gericht ordnet Rückholung an

Die Rückholung hatte ein Gericht in Rom angeordnet. Es lehnte die Inhaftierung der zwölf Menschen aus Bangladesch und Ägypten mit der Begründung ab, sie könnten nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, weil diese als nicht sicher eingestuft sind. Die Inhaftierung eines jeden Asylsuchenden muss nach italienischem Recht von speziellen Gerichten überprüft werden. Dabei berief sich das Gericht auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kritisierte die Entscheidung der Richter und will an dem Vorgehen festhalten. Ihr zufolge bedeutet die
Einstufung von Ländern wie Bangladesch und Ägypten als unsicher, dass
praktisch alle ankommenden Personen von dem Programm in Albanien
ausgeschlossen würden. So sei es nicht mehr umsetzbar. Innenminister
Matteo Piantedosi kündigte Berufung gegen das Urteil an. Am Montag soll
das Kabinett über das Thema beraten.

Italienische Regierung will Schutzsuchende in Albanien festhalten

Die ultrarechte Regierung Italiens unter Meloni hatte im November ein Abkommen mit der albanischen Regierung unterzeichnet, das für fünf Jahre gelten soll. Demnach sollen bis zu 3.000 männliche, volljährige Schutzsuchende, die von der italienischen Küstenwache in internationalen Gewässern gerettet wurden, in Albanien untergebracht werden. Die Asylzentren dort sollen nach italienischem Recht und mit italienischem Personal betrieben werden.

Die Abmachung sieht vor, dass die Menschen zunächst an Bord der Rettungsschiffe überprüft und dann zur weiteren Bearbeitung ihrer Anträge nach Albanien geschickt werden. Italien zahlt für die Zentren mehr als 600 Millionen Euro. Meloni hatte das Modell als neuen Umgang mit sogenannter illegaler Migration bezeichnet.

Menschenrechtsorganisationen hingegen kritisieren das Abkommen stark. So sei es offen, ob und wie Italien sicherstelle, dass in den Zentren außerhalb der EU Menschenrechte gewahrt bleiben. Albanien will Mitglied der Europäischen Union werden und ist offiziell Beitrittskandidat. Durch das Mitwirken an der sogenannten Migrationsstrategie der EU und ihren Mitgliedsstaaten könnte die albanische Regierung ihren Beitrittswillen unterstreichen wollen.