Asylanträge: EU-Parlament beschließt europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten
Das Europaparlament hat mehrheitlich für die Einführung einer EU-weiten Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten gestimmt. Asylanträge von Staatsangehörigen der Länder Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen damit künftig beschleunigt geprüft werden.
Zudem sollen EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich auch als sichere Herkunftsstaaten gelten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hat
zur Folge, dass Asylverfahren verkürzt werden und die Beweislast stärker
bei den Antragstellenden liegt. Zudem ist der Zugang zum Arbeitsmarkt
häufig eingeschränkt.
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