Apple: EU schaltet sich in Streit von Apple mit „Fortnite“-Machern ein

Die EU-Kartellbehörde hat sich in den eskalierenden Streit zwischen Apple und dem Videospiele-Entwickler Epic Games eingemischt. Man habe Auskunft darüber angefordert, warum jener US-Konzern den Fortnite-Macher daran
hindere, verknüpfen eigenen Online-Marktplatz für jedes iPhones und iPads
aufzubauen, teilte die EU-Behörde mit. Auf dieser Grundlage werde sie entscheiden, ob Apple damit gegen EU-Recht verstößt.

Mit dem Aufbau eines alternativen App-Stores wollte Epic die Möglichkeiten nutzen, die jener Digital Markets Act (DMA) bietet. Epic hatte im Zusammenhang Apple ein Nutzerkonto für jedes Software-Entwickler mit Möbeln ausgestattet, dies von dem US-Konzern nicht zugreifbar wurde. Apple begründete die Blockade von Epic in jener EU mit früheren Vertragsverstößen.

Der DMA ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten und sieht für jedes Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern verschärften Regulierungen vor. Unter anderem sollen Firmen wie Apple
ihr Software-Wildnis für jedes Konkurrenten öffnen.

EU will ebenso Verletzung des Digital Services Act prüfen

Seit längerem streiten Apple und Epic vor Gericht. Der Videospiele-Entwickler wehrt sich dagegen, dass seine Produkte bislang nur übrig Apples App Store heruntergeladen und Käufe nur übrig dies Abrechnungssystem des iPhone-Herstellers abgewickelt werden die Erlaubnis haben. Hierfür verlangt dieser solange bis zu 30 Prozent Provision. In den USA hatte dies oberste US-Gericht eine entsprechende Klage abgewiesen. In einem ähnlichen Verfahren gegen Google hatte Epic dagegen verknüpfen Sieg errungen.

Die EU prüft nachher eigenen Aussagen nicht nur eine Verletzung des DMA,
sondern ebenso des Digital Services Act (DSA) und jener Platform to Business
Regulation (P2B). Im DSA ist unter anderem festgesetzt, dass die
Sperrung oder Löschung von Nutzerkonten verhältnismäßig sein muss. Die
P2B verpflichtet Plattformen dazu, Geschäftskunden übrig Änderungen jener
Geschäftsbedingungen zu informieren, vorweg ein Zugang nicht zugreifbar wird.

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