Antisemitsmus: Gutachten deckt mögliche Antisemitismusklausel in jener Kultur

Nach jener monatelangen Debatte um Antisemitismus in jener Kultur hat jener Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ein Gutachten zu dem Thema vorgelegt. Darin geht es konkret um die Frage, ob jener Staat im Rahmen jener Kulturförderungen Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus ergreifen kann. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. In den vergangenen Monaten hatte es gegen die documenta fifteen sowie gegen mehrere Filmschaffende gen jener Berlinale Antisemitismusvorwürfe gegeben.

Möllers schreibt in dem 34 Seiten umfassenden Gutachten, jener Staat könne gen jener Ebene demokratischer Kunst- und Kulturpolitik „die Förderung von Kunst und Kultur mit nicht kunst- oder kulturimmanenten weiteren Zielen verbinden“. Nach Meinung des Rechtswissenschaftlers können öffentliche Kulturinstitutionen demnach durch die staatlichen Gelder gen Nebenziele verpflichtet werden oder welche im gleichen Sinne selbst vorsehen. Aus Sicht von Möllers erfordern solche Regeln zum Besten von öffentliche Kulturinstitutionen einer gesetzlichen Grundlage mit bindenden Verpflichtungen gegen Antisemitismus und Rassismus.

Gleichzeitig verwies Möllers darauf, dass Kulturinstitutionen in ihrer künstlerischen Arbeit von jener Kunstfreiheit geschützt seien. Interventionen in den eigentlichen Bereich ihrer Arbeit seien deswegen durch dasjenige Grundgesetz undurchführbar. Die Entscheidung, antisemitische oder rassistische Inhalte im Rahmen einer Ausstellung zu thematisieren, sei von jener Kunstfreiheit geschützt.

Gutachter warnt vor möglicher deutlicher Veränderung jener Förderpraxis

Möllers gab doch zu bedenken, dass eine entsprechende Regelung mehrere Schwierigkeiten berge und zu einer deutlichen Veränderung jener Förderpraxis resultieren könne. „Eine solche Erweiterung des öffentlichen Auftrags legt die Errichtung einer Kontrollstruktur nahe, die ihrerseits missbrauchsanfällig ist“, schreibt jener Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten. Demnach biete welche die Möglichkeit, Kunstinstitutionen zugunsten politischer Einflussnahme einzuengen.

Selbst die Frage im Weiteren, welche Definitionen von Rassismus und Antisemitismus dem Gesetz zugrunde gelegt werde, könne demnach schwierig zu beantworten sein. Diese könnten ein Eingriff in die Meinungs- und Bekenntnisfreiheit sein sowie wegen jener wissenschaftlichen Umstrittenheit jener Definitionen wohl im gleichen Sinne in die Wissenschaftsfreiheit.

Abschließend schreibt Möllers, wenn sich jener Staat dazu zum Besten von Rechtspflichten entscheide, solle er welche im gleichen Sinne vollziehen wollen. „Von der Durchsetzungsebene hört man in der kulturpolitischen Debatte freilich wenig“, heißt es in seinem Gutachten. Er fragt etwa im Weiteren, wer kontrolliere, ob Angaben stimmen oder nachher welchem Ermessen übrig Rücknahmen entschlossen werde. 

Möllers sieht potenziell Raum „für eine beträchtliche nachgelagerte Kontrolle des gesamten öffentlichen Kunstbetriebs“. Dies begründe „ein nachvollziehbares Unbehagen„.