Angst vor dem Wählerzorn: Irgendwo ist immer Wahlkampf

Wenn an diesem Sonntagabend die Gewinner der baden-württembergischen Landtagswahl feststehen, müssen die Verlierer eines zumindest nicht beklagen: dass ihnen die Bundespartei Knüppel zwischen die Beine geworfen hätte. Akribisch achteten die Berliner Parteizentralen in den Monaten vor der Wahl darauf, dass ihre Wahlkämpfer nicht mit kontroversen Debatten in Berührung kamen. Forderungen nach einer Reform der „Lifestyle“-Teilzeitarbeit? Bloß nicht vor der Landtagswahl! Inhaltliche Auseinandersetzungen auf dem Stuttgarter CDU-Bundesparteitag? Gott bewahre – das Letzte, was der Wahlkampf jetzt braucht!

Das Problem liegt auf der Hand: Deutschland muss reformiert werden, und zwar dringend – aber immer wenn darüber gestritten werden könnte, an welcher Stelle man damit anfängt, findet gerade eine Wahl statt. Und jede Wahl ist die wichtigste. Nach Baden-Württemberg wählt Rheinland-Pfalz, dann, im Herbst, Sachsen-Anhalt, später noch Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Im nächsten Jahr geht es gerade so weiter: Saarland, Schleswig‑Holstein, Nordrhein‑Westfalen, Bremen, Niedersachsen. Wo keine Landtagswahl ist, entdecken die Parteien immer eine Kommunalwahl, die nicht „belastet“ werden darf. Wird in Deutschland vielleicht so wenig reformiert, weil so oft gewählt wird? Lässt der gefühlte Dauerwahlkampf der Politik einfach zu wenig Raum? Diese Frage wird seit den 1960er-Jahren immer mal wieder gestellt.

Dabei ist die näherliegende Frage eine andere: Warum glauben Parteistrategen eigentlich, Wahlen zwängen zu Geschlossenheit, deren Künstlichkeit der politisch interessierte Bürger ohnehin durchschaut? Warum demonstrieren die Parteien dem Bürger nicht gerade vor Wahlen, dass sie keinen Unterschied machen zwischen Wahlversprechen und Umsetzung; dass sie unbeirrbar auf Kurs bleiben; dass sie stets um die besten Lösungen ringen, was in einer Demokratie eben auch mal mit interner Auseinandersetzung einhergeht?

Die Antwort darauf ist so alt wie deprimierend: Die Bürger werden nicht für voll genommen. Hartnäckig hält sich die Überzeugung, dass der Wähler nicht verschreckt werden will, dass er sein Kreuz am ehesten bei einer Partei macht, die mit sich selber solidarisch wirkt und dem Wähler nicht viel zumutet. Dass dies in Zeiten gewaltigen Veränderungsbedarfs eine Fehleinschätzung sein könnte, welche die Siegeschancen womöglich eher verschlechtert, ändert nichts an der Tatsache, dass sie stabil ist und von allen Parteien geteilt wird.

Gebündelte Landtagswahlen hätten einiges für sich

Damit ist man zurück bei der zweitbesten Frage: Ließe sich der Reformstau vielleicht auch auflösen, würde einfach seltener gewählt? Wenn alle Landtagswahlen auf einem Termin lägen, etwa in der Mitte der Legislaturperiode, und die Bundesregierung also ungefähr zweimal eineinhalb Jahre am Stück buchstäblich wahllos reformieren, jedenfalls konzentrierter Politik machen könnte?

Zuletzt, im Herbst, warf der Grünen-Politiker und Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour eine solche Reform in die Debatte. Sein Plädoyer gegen die „Atemlosigkeit“ der Politik umfasste auch den Vorschlag, die Legislaturperiode um zwölf Monate auf fünf Jahre zu verlängern und die Bundestagswahl mit allen Kommunalwahlen zusammenzulegen. Der Vorstoß wurde abgebügelt. Heute will Nouripour nicht noch einmal für seine Idee werben, jedenfalls nicht in diesen Tagen. Es sind ja Wahlen.

Warb auch dafür, die Bundestagswahl mit allen Kommunalwahlen zusammenzulegen: Omid Nouripour
Warb auch dafür, die Bundestagswahl mit allen Kommunalwahlen zusammenzulegen: Omid Nouripourdpa

Dabei hat die Idee gebündelter Landtagswahlen einiges für sich, auch wenn bedenkenswerte Einwände formuliert werden. Der wichtigste ist demokratietragender Natur: Solche Wahlen hätten, wie die Midterms in Amerika, den Charakter einer Zwischenbilanz der nationalen Politik und würden deshalb den föderalen Gedanken des Grundgesetzes untergraben, heißt es. Gemeint ist, dass die Bürger an einem Sammelwahltag ihre Entscheidung nicht an den jeweiligen landespolitischen Themen ausrichten würden, sondern an der Situation in Berlin. Es ginge, so die Befürchtung, nur noch um die Bestätigung der Bundesregierung oder um einen Denkzettel.

Aus dem Mund eines Staatsrechtlers klingt das so: Die Bündelung von Wahlterminen führe zur „Homogenisierung derjenigen Ereignisse, die Einfluss auf die Wahl hätten, und zu einem föderalen Verlust an politischer Vielfalt“. So wurde Christoph Möllers im Protokoll der „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ zitiert, die im Herbst 2022 eine Anhörung mit Sachverständigen veranstaltete.

Die Angst der Politiker vor Veränderungen

Der Unionsabgeordnete Alexander Hoffmann, inzwischen Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, warnte auf derselben Veranstaltung sogar vor ungeahnten politischen Konsequenzen. Das Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesrat lebe davon, dass es „antizyklisch“ aufgestellt sei, sagte er. Ändere sich das, drohe „die Gefahr, dass sich das gesamte parlamentarische System in Bund und Ländern aufgrund eines einzigen Wahlsieges in eine politische Richtung ändert“. Würden die 16 Landtagswahlen am selben Tag abgehalten, könnte dies „dazu führen, dass sich der Bundesrat über Nacht massiv verändert“.

Warum das ein Problem sein soll, erschließt sich nur, wenn man die Angst deutscher Politiker vor massiver Veränderung berücksichtigt. Auch die ruckartige Umkehr von Mehrheitsverhältnissen sollte in einer Demokratie eigentlich niemandem den Schweiß auf die Stirn treiben. Länder wie Großbritannien oder Amerika kommen damit seit Langem ­zurecht. Auch die Sorge vor einem Aushebeln des Föderalismus leuchtet nicht unmittelbar ein. Ein einheitlicher Wahltermin beschneidet ja keine Länderkompetenzen. Wem das Schicksal seines Bundeslandes am Herzen liegt, kann dem bei seiner Wahlentscheidung auch dann vollen Herzens nachgehen, wenn das mediale Interesse auf der bundespolitischen Bedeutung des Wahlakts liegt.

Politologe Vehrkamp: Bürger seien sehr wohl in der Lage, zwischen verschiedenen Wahlebenen zu differenzieren
Politologe Vehrkamp: Bürger seien sehr wohl in der Lage, zwischen verschiedenen Wahlebenen zu differenzierendpa

Der Politologe Robert Vehrkamp, der sich als einer von wenigen Sachverständigen in der Bundestagskommission für eine Wahlbündelung ausgesprochen hat, bestreitet negative Effekte. Die Forschung habe ergeben, dass der Bürger sehr wohl „in der Lage ist, zwischen verschiedenen Wahlebenen zu differenzieren“. Die Demokratie könne sogar profitieren von einem Sammeltermin, weil er wegen der gesteigerten öffentlichen Aufmerksamkeit die Wahlbeteiligung und damit die Legitimation des Wahlakts stärke. Genau dies, vermutet Vehrkamp, wollten aber viele Landespolitiker gar nicht. „Höhere Wahlbeteiligung hat etwas Unkalkulierbares“, sagt er.

Überhaupt liegt der Verdacht nahe, dass die Gegenwehr insbesondere der Landespolitiker mehr mit eigenen Interessen zu tun hat als mit denen von Staat und Gesellschaft. Nouripour dürfte überrascht gewesen sein, mit welchem Furor vor allem aus Bayern auf seinen Vorschlag reagiert worden ist. Das föderalistische Argument kann nämlich durchaus urwüchsig daherkommen, jedenfalls wenn es von Haudegen wie dem CSU-Generalsekretär Martin Huber vorgetragen wird: „Das ist typisch grüne Übergriffigkeit und ein unverhohlener Angriff auf den Föderalismus“, sagte er und fügte an: „Wir Bayern entscheiden selbst über unseren Wahltermin und die Dauer der Legislatur.“

Gegner und Mutlose sagen: Viel zu kompliziert!

Das Mia-san-mia hallt auch in anderen Dialekten wider. „Eine Bündelung der Wahltermine wird der Eigenständigkeit der Landesparlamente nicht gerecht“, sekundierte die Kieler Landtagspräsidentin Kristina Herbst (CDU), während der Mainzer Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) mahnte, dass Landtagswahlen „nicht in einem Abwasch und unter einer bundesweiten Stimmungsglocke stattfinden“ sollten. Kann es sein, dass hier ähnliche Föderalismus-Argumente vorgeschoben werden, die schon die Rufe nach einer Zusammenlegung kleinerer Bundesländer erstickt haben?

Auch in der Debatte um die Neuordnung der Länder muss vermeintliche Bürgernähe herhalten, um die oft aufgeblähten Ministerien und Landtagsverwaltungen kleinster Regierungseinheiten zu retten. Dabei hielte sich der Verlust an Föderalismus wohl in Grenzen, würden die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin in die sie umgebenden Bundesländer integriert. Und wenn es einem ahistorischen Gebilde wie Nordrhein-Westfalen gelingen konnte, mit den Jahrzehnten ein „NRW-Gefühl“ auszuprägen, könnte dies sicher auch in Rheinland-Pfalz-Saarland (RPS) glücken oder in Thüringen-Sachsen-Anhalt (TSA). Aber das ist eine andere Geschichte.

CDU-Generalsekretär Linnemann winkt ab: „Versuchen Sie, das mal zu machen!“
CDU-Generalsekretär Linnemann winkt ab: „Versuchen Sie, das mal zu machen!“dpa

Wo der staats- und demokratietheoretische Einwand gegen den einheitlichen Wahltermin nicht ausreicht, schärfen Gegner und Mutlose andere Argumente. Die Umstellung wird als viel zu kompliziert dargestellt. Als CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kürzlich vom Talkshow-Moderator Markus Lanz gefragt wurde, ob man nicht alle Landtagswahlen auf einen Tag legen sollte, höhnte er: „Ja klar, dann nehme ich Sie mit in den Bundestag, und Sie setzen das durch. Versuchen Sie, das mal zu machen!“ Dabei ist Linnemann, wie Nouripour, durchaus für einen Sammelwahltag – und der Bundestag eigentlich das geringste Problem.

Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass das Grundgesetz die Bündelung von Wahlterminen grundsätzlich zulässt. Nur die Landesverfassungen müssten geändert werden, weil darin Fristen genannt sind, die es im Falle einer Wahltagsreform zu koordinieren gelte. Politischen Willen vorausgesetzt, wäre das machbar. Komplizierter gestalteten sich die Regelungen für den Fall vorzeitiger Landtagsauflösungen. In den vergangenen zehn Jahren ist dies zwar nur zweimal passiert – 2017 in Niedersachsen und 2023 in Berlin –, rechnet man die beiden Fälle aber statistisch hoch, wäre man in etwa 80 Jahren wieder an derselben Stelle wie heute: mit 16 Landtagswahlen an potentiell 16 verschiedenen Terminen.

Politikwissenschaftler Vehrkamp, der die Landtagswahlen auf zwei Tage innerhalb der Legislaturperiode – den Halbzeittermin und den Tag der Bundestagswahl – verteilen würde, hält auch dieses Problem für lösbar. So müsste die Legislaturperiode nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum nächsten oder übernächsten Wahlsammeltermin verkürzt werden, schlägt er vor. Derselbe Mechanismus käme zum Tragen, sollte der Bundestag vorzeitig aufgelöst werden. Dies könnte sogar disziplinieren, weil der politische Preis für eine vorgezogene Neuwahl stiege, glaubt Vehrkamp.

Der Fachmann sieht das Haupt­pro­blem weder in den Verfassungsfragen noch in den gesetzgeberischen Komplikationen, sondern im Umstand, dass „Demokratie-Reformen“ nur von den Beteiligten selbst gemacht werden könnten, also von den verantwortlichen Politikern. Die entschieden aber entlang dessen, was sie als eigenes Interesse definierten, womit der Bock zum Gärtner werde.

Source: faz.net