Angekündigter Ausstand: Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen GDL-Streik

Die Hoffnungen von Millionen Bahnkunden nach sich ziehen sich zu Wochenbeginn uff die Justiz konzentriert – sie wurden letztlich geknickt. Das Frankfurter Arbeitsgericht beschäftigte sich am Montagabend mit einstweiligen Verfügungen welcher Schienenverkehrsanbieter Deutsche Bahn und Transdev. Ziel dieser Eilanträge war es, die geplanten dreitägigen Streiks welcher Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche zu Gunsten von unrechtmäßig verdeutlichen zu lassen. Die Richter kamen dem Ansinnen nicht nachher. Sollte sekundär eine eventuelle Berufung am Landesarbeitsgericht Hessen zum gleichen Ergebnis gelangen, steht einem großflächigen Ausstand uff welcher Schiene von Mittwoch an nichts mehr im Wege.

Thiemo Heeg

Redakteur in welcher Wirtschaft.

In erster Instanz lehnte dies Gericht am frühen Abend zunächst eine einstweilige Verfügung des Eisenbahnunternehmens Transdev ab. Transdev betreibt Regionalverkehre in Ostdeutschland und im Nordwesten und gilt wie einer welcher großen Schienenverkehrsanbieter in Deutschland, doch mit deutlichem Abstand hinter welcher DB. Die Vorsitzende Richterin begründete die Ablehnung des Transdev-Eilantrags damit, dass die bloße Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung von des Unternehmens nicht genüge, um verknüpfen Streik zu untersagen. (AZ: 3 Ga 3/24)

Homolog argumentiert sekundär die DB immer wieder, wenn es um die Ansprüche welcher GDL geht. Der Staatskonzern hatte zuletzt vorgerechnet, dass mit insgesamt 35 Forderungen welcher Gewerkschaft die Personalkosten um 50 Prozent steigern würden. Wie im Fall Transdevs ließ dies Arbeitsgericht jedoch sekundär im Fall welcher DB wenige Stunden später in einem separaten Spruch eine einstweilige Verfügung gegen verknüpfen Streik welcher Gewerkschaft nicht zu. Manche Beobachter hatten welche Entscheidung erwartet (AZ: 6 Ga 4/24). Die Deutsche Bahn kündigte an, gegen dies Urteil Berufung vor dem hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen. Dargut dürfte dann jedoch erst am Dienstag geurteilt werden.

Nur 20 Prozent welcher Züge sollen verkehren

Damit steht Zugfahrern in welcher zweiten Wochenhälfte voraussichtlich gehöriger Rage ins Haus. Die DB geht davon aus, dass die Arbeitsausstände den Verkehr massiv erschweren werden. Im Rahmen eines Notfahrplans sollen nur 20 Prozent welcher Züge verkehren. Am Sonntagabend hatte die Bahn den von welcher GDL geplanten dreitägigen Streik scharf kritisiert und angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, um ihn zu stoppen. „Dieser Streik ist nicht nur mit Herz und Seele fruchtlos, sondern wir halten ihn sekundär rechtlich zu Gunsten von nicht zulässig“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler.

Demgegengut hatte sich GDL-Chef Claus Weselsky am Montag schon vor den Gerichtsverfahren optimistisch geäußert. „Wir setzen darauf, dass dies Recht uff unserer Seite ist. Wir nach sich ziehen rechtmäßig Forderungen erhoben, wir nach sich ziehen rechtmäßig jeglicher Tarifverträge gekündigt“, sagte er in Frankfurt. „Die Durchführung eines dreitägigen Streiks ist entschieden nicht unverhältnismäßig.“

Vor wenigen Tagen hatte welcher Staatskonzern ein Angebot rund um die Arbeitszeit vorgelegt, dies die Lokführergewerkschaft jedoch ablehnte sowie „substanzlos“ und „vergiftet“ nannte. Die GDL will eine Fünfunddreißigstundenwoche mit vollem Lohnausgleich erstreiten. Die Bahn bietet an, Arbeitszeit-Wahlmodelle zu erweitern. Beschäftigte könnten sich dann zu Gunsten von Wochenarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden entscheiden. Dabei müssten sie jedoch im Fall einer Reduzierung finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Die GDL wiederum verwies uff erfolgreiche Tarifabschlüsse mit den kleineren Bahnunternehmen Netinera und Go-Ahead, die unter anderem eine schrittweise Arbeitszeitabsenkung uff die Fünfunddreißigstundenwoche ohne Lohnkürzung von 2025 an vorsehen.

Dritter und bisher längster Arbeitskampf des aktuellen Tarifstreits

Der anstehende Ausstand soll im Personenverkehr am Mittwoch um 2.00 Uhr morgens beginnen und solange bis Freitagabend um 18.00 Uhr fortdauern. Im Güterverkehr soll es schon am Dienstagabend um 18.00 Uhr losgehen. Es wäre in welcher aktuellen Tarifauseinandersetzung zwischen GDL und Bahn welcher dritte und bisher längste Arbeitskampf.

Die DB geht davon aus, dass welcher Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste beträfe. Das Unternehmen kündigte wiederholt verknüpfen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an: „Z. Hd. welche Fahrten setzt die Bahn längere Züge mit mehr Sitzplradieren ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel einfahren zu können“, hieß es. „Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden.“ Auch im Regionalverkehr dürfte dies Zugangebot drastisch eingeschränkt sein. Der Staatskonzern bat Fahrgäste, ihre Reise zu verschieben. Wer dem nachkommt, kann sein Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.

Der Streik berührt unterdessen nicht jeglicher Bahnunternehmen in Deutschland gleichermaßen. So teilte welcher vor allem in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen aktive Regionalbahnanbieter Abellio mit, man werde nicht bestreikt und sei damit nicht unmittelbar betroffen. Allerdings könne es zu streikbedingten Einschränkungen uff den Linien kommen, für den Fall sich Beschäftigte des Schienennetzbetreibers am Streik beteiligten.

In welcher Tarifauseinandersetzung mit welcher DB geht es sekundär drum, ob die GDL gar „tariffähig“ ist, im Vergleich zur offensichtlich größeren Bahngewerkschaft EVG, zu welcher sie in scharfer Konkurrenz steht. Die Bahn zieht dies in Zweifel, nachdem die GDL im Sommer eine Leiharbeitergenossenschaft namens Fair Train gegründet hat. Deren Ziel sei es, Lokführer von welcher Bahn abzuwerben und sie dann zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen.