Angeklagte Manager: Gericht stellt Verfahren gegen frühere Alno-Vorstände ein

Es war eine der spektakulärsten Pleiten in der baden-württembergischen Wirtschaftsgeschichte. 2017 hatte der ehemals größte deutschen Küchenhersteller Alno Insolvenz angemeldet – nach Jahren der Hoffnung und Rückschlägen, Einstiegen von zwielichtigen Investoren und immer neuen Anläufen zur Rettung des Unternehmens mit Sitz im baden-württembergischen Pfullendorf.

Im Januar 2025 erhob dann das Landgericht Stuttgart Anklage gegen den früheren Chef Marx Müller und dessen Finanzchefin Ipek Demirtas wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug, Bankrott und Untreue. Nun hat das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Anklage stützte sich auf ein LKA-Gutachten

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage argumentiert, dass der Küchenhersteller schon weit vor der offiziellen Insolvenzanmeldung zahlungsunfähig gewesen sei. Grundlage war ein Gutachten des Landeskriminalamtes. Die Behörde ermittelte über mehrere Jahre mit einem zehnköpfigen Team.

Im März 2018 durchsuchten die Beamten Wohnungen und Geschäftsräume der Beschuldigten. Diesen Verdacht hatte bereits einige Monate nach der Pleite Insolvenzverwalter Martin Hörmann geäußert. Nach seiner Einschätzung sei der Konzern spätestens seit Ende 2016, womöglich sogar schon im Jahr 2013 zahlungsunfähig gewesen.

Kritik an unzureichender Datenbasis

Aus Sicht der Verteidigung ist Alno dagegen zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig gewesen, weder Landeskriminalamt noch Staatsanwaltschaft hätten die Insolvenz belegen können, sagte Verteidiger Oliver Kipper im Gespräch mit der F.A.Z und kritisierte die unzureichende Datenbasis hinter dem vorgelegten Gutachten.

Damit seien auch die anderen Vorwürfe unzutreffend. Nach mehr als neun Monaten und 31 Hauptverhandlungstagen hat die 16. große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Verfahren gegen die beiden ehemaligen Vorstände am Montag nun eingestellt. Müller und Demirtas stimmten diesem Ende des Verfahrens gegen eine Zahlung von 40.000 Euro und 17.500 Euro zu. Die Angeklagten gelten somit nicht als vorbestraft.

Damit ist weiter offen, wer die Verantwortung dafür trägt, dass die Geschichte des einstigen Marktführers von Deutschlands stolzer Küchenindustrie mit Umsätzen von bis zu 650 Millionen Euro mit einem Milliardenschaden endete: Nach der Insolvenz hatten 1268 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro angemeldet.